Adressbuch - Eintrag sperren lassen
Viele Gemeinden geben Einwohnerbücher oder ähnliche Nachschlagewerke heraus. Darin erscheinen Informationen wie Ihr Name, ein Doktorgrad und Ihre Anschrift. Sie können der Veröffentlichung Ihrer Daten widersprechen. Ihren Widerspruch brauchen Sie nicht begründen.
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Sachgebietsleiter Einwohnermeldeamt
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Meldebehörde ist
- die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes beziehungsweise
- die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für Ihre Wohnortgemeinde erfüllt.
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Antrag auf Sperrvermerke (Übermittlungssperren)
- Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über eine verschlüsselte Verbindung direkt an uns senden. Übermittlungssperre von persönlichen Daten - Onlineantrag
Eintrag in einem Adressbuch
Sie müssen der Übermittlung Ihrer Daten widersprechen.
Der Widerspruch kann online, schriftlich, per E-Mail oder mündlich bei persönlicher Vorsprache eingelegt werden.
Ein telefonischer Widerspruch ist nicht möglich.
Für einen schriftlichen Widerspruch, können Sie gerne folgendes Formular verwenden.
- Vorlage von Personalausweis oder Reisepass bei persönlicher Antragstellung
- bei schriftlicher und elektronischer Beantragung: Kopie von Reisepass oder Personalausweis
in der Regel ein bis vier Wochen
gebührenfrei