Buchhaltung / Rechnungswesen
Unterlagen Jahresabschluss 2024
Jahresabschluss 2024
Rechenschaftsbericht 2024
Tätigkeitsbericht 2024
Die Bürgerstiftung Fellbach ist Mitglied in folgenden Verbänden:
- Bundesverband Deutscher Stiftungen
- Initiativkreis Stuttgarter Stiftungen e.V.
Die Bürgerstiftung Fellbach ist eine Gemeinschaftseinrichtung Fellbacher Bürgerinnen und Bürger. Sie will dem Gemeinwohl dienen, das Gemeinwesen nachhaltig stärken und Kräfte für Innovation mobilisieren.
Hierzu sollen Zustiftungen und Spenden eingeworben werden, mit denen die Bürgerstiftung Fellbach Projekte anstößt, fördert und durchführt.
Die Bürgerstiftung Fellbach möchte Fellbacher Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen zur eigenen aktiven Beteiligung an gesellschaftlichen Aufgaben anstiften und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Insbesondere soll die Jugend zu Selbstvertrauen und
Zukunftshoffnung ermutigt, Toleranz und gegenseitige Achtung gefördert, sowie Verständnis und Einsatz für den freiheitlichen demokratischen Rechtsstaat gestärkt und das Bewusstsein für politische und gesellschaftliche Verantwortung entwickelt und
vertieft werden.
Damit soll zur positiven Entwicklung des Gemeinwesens Stadt Fellbach beigetragen werden.
Hier finden Sie die Satzung der Bürgerstiftung Fellbach
Das Stifterforum ist nach der Satzung der Bürgerstiftung Fellbach die Vertretung der Stifterinnen und Stifter. In diesem Gremium treffen sich mindestens einmal jährlich die Gründungsstifterinnen und die Zustifterinnen und Zustifter (wenn sie mindestens 1.000 Euro zugestiftet haben), um aus erster Hand von den Verantwortlichen des Stiftungsvorstands, des Stiftungsrats und der Geschäftsführung zu erfahren, wie sich die Bürgerstiftung Fellbach entwickelt hat, welche Projekte durchgeführt und gefördert wurden und was im kommenden Jahr geplant ist.
Hier können auch Ideen eingebracht und Anstöße für die weitere Arbeit in der Bürgerstiftung gegeben werden.
Stiften oder Zustiften ist eben mehr als nur die Hingabe von Geld. Wer sein Geld einer Stiftung anvertraut, möchte, dass damit sinnvoll umgegangen und damit etwas "bewegt" wird.
Themenschwerpunkte
Die Bürgerstiftung fördert ein breites Spektrum von Projekten und Maßnahmen hauptsächlich aus den Bereichen
• der Kinder-, Jugend- und Seniorenarbeit
• Bildung, Erziehung und Sport
• Kunst, Kultur und Denkmalpflege
• des Umwelt- und Naturschutzes sowie der Landschaftspflege
• der Förderung des ehrenamtlichen, bürgerschaftlichen Engagements
• des traditionellen Brauchtums und der Heimatpflege
Unterstützung von anderen gemeinnützigen Organisationen
Die Bürgerstiftung Fellbach ist auch eine Förderstiftung. Das bedeutet, dass Projekte und Aktivitäten anderer gemeinnütziger Organisationen (z.B. Vereine und Schulen) unterstützt werden.
Voraussetzungen, Richtlinien und Anträge
Die Bürgerstiftung Fellbach ist auch eine Förderstiftung. Das bedeutet, dass auch Projekte und Aktivitäten anderer gemeinnütziger Organisationen (z.B. Vereine und Schulen) unterstützt werden.
Voraussetzungen
Die Bürgerstiftung Fellbach unterstützt Projektträger
• die vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt oder öffentlich-rechtliche Körperschaften sind
• und ihren Sitz in Fellbach haben.
Für die Unterstützung benötigen wir einen Antrag mit folgenden Unterlagen:
1. Ausgefüllter und vom Vorstand oder Leiter der Organisation unterschriebener Förderantrag,
2. Projektbeschreibung,
3. Finanzierungsplan.
Wichtigste Fördervoraussetzungen:
a) Mit dem Projekt darf noch nicht begonnen worden sein.
b) Das Projekt muss in Fellbach verwirklicht werden.
c) Grundsätzlich wird zur Finanzierung ein Eigenanteil vorausgesetzt.
Bei der Gründung der Bürgerstiftung Fellbach war es dem Gemeinderat der Gründungsstifterin Stadt Fellbach ein besonderes Anliegen, dass die Bürgerstiftung Fellbach auch mildtätige Zwecke fördert. Die Bürgerstiftung Fellbach hat deshalb ab 2006 die Aufgaben der zum 31.12.2005 aufgelösten früheren Stiftung Sozialfonds übernommen. Im Rahmen der dazu beschlossenen Richtlinien gewährt die Bürgerstiftung Fellbach Zuschüsse für folgende Zwecke und bei folgenden Notlagen:
·Nachhilfeunterricht
·Schülerbeförderung,
·Fahrtkostenzuschüsse für Besuche in familiären Angelegenheiten,
·Pflegesachleistungen,
·Essen auf Rädern,
·Kuraufenthalte von Kindern
·Dreiräder, Fahrräder, Tretroller (gebraucht)
·Überbrückungshilfen bei plötzlich eintretenden Notlagen, die nicht anderweitig behoben werden können, sowie für sonstige nicht gesondert genannte ·Zwecke, insbesondere zur Unterstützung von Kinder und Jugendlichen
·Musikschul- und Jugendkunstschulentgelte
·Entgelte der Jugendtechnikschule Fellbach Dr. Karl Eisele
·Schullandheimaufenthalte
·Schulausflüge, Konfirmandenausflüge (Konfi-camp), Kommunikantenausflüge und ähnliches
·Klassenfahrten
·Jugendfreizeiten, Stadtranderholung
·Mitgliedsbeiträge zu Vereinen für Kinder und Jugendliche
·Lehrgangsgebühren für Volkshochschulkurse
·Kosten für Sprach- und Integrationskurse
·Eintrittskarten Freibad (Jahreskarten) für Kinder und Jugendliche.
Vorrang haben Sozialleistungen (z.B. nach dem SGB II oder SGB XII bzw. dem Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung) und Zuschüsse aufgrund der Fellbacher BonusCard.
Zuschüsse können nur gewährt werden, wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Näheres erfahren Sie aus den Zuschussrichtlinien. .
Wie erhalte ich einen Zuschuss?
Voraussetzung für die Zuschussgewährung ist die Stellung eines Antrages.
Bitte legen Sie folgende Unterlagen vor:
·Unterschriebenes und ausgefülltes Antragssformular,
·Nachweise für sämtliche Einnahmen aller Familienmitglieder,
·Nachweise über die Höhe der Aufwendungen für die ein Zuschuss beantragt wird,
ggf. Nachweise über die Höhe von Dritter Seite gewährter Zuschüsse oder die Ablehung von Zuschussanträgen (z.B. Ablehnungsbescheid des Jobcenters oder des Landratsamts oder der BonusCard der Stadt Fellbach).
Ihren Antrag mit allen Unterlagen senden Sie bitte an:
Stadt Fellbach
Amt für Soziales und Teilhabe
Marktplatz 1
70734 Fellbach
Es empfiehlt sich eine Terminvereinbarung unter Tel. 0711/5851-267.
Die Stadt Fellbach hat die Vorprüfung der Anträge im Rahmen eines mit der Bürgerstiftung Fellbach abeschlossenen Kooperationsvertrags übernommen.
Spenden und Stiften/Unterstützen
Sie können die Bürgerstiftung Fellbach jederzeit durch eine Spende unterstützen.
Unser Spendenkonto lautet:
Bürgerstiftung Fellbach
IBAN DE16 6006 0396 1522 1790 03
BIC GENODES1UTV
Volksbank am Württemberg eG
Spenden sind freiwillige Geld- oder Sachzuwendungen, die ohne Gegenleistung erbracht werden, bürgerlich-rechtlich also Schenkungen. Spenden an gemeinnützige Organisationen (wie z.B. die Bürgerstiftung Fellbach) sind steuerlich als Sonderausgaben abzugsfähig.
Für jede Spende ab 300,01 EUR erstellen wir Ihnen unaufgefordert eine Spendenquittung ("Zuwendungsbestätigung"). Dafür benötigen wir Ihren vollständigen Namen sowie Ihre Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort). Bitte geben Sie deshalb Ihre Anschrift im Feld "Verwendungszweck" des Überweisungsformulars an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an: info(at)buergerstiftung.fellbach.de, Betreff "Zuwendungsbestätigung".
Spenden bis zu 300 Euro können inzwischen ohne Spendenquittung mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung (z.B. einem Kontoauszug) beim Finanzamt eingereicht werden. Auf Wunsch erstellen wir Ihnen jedoch gerne weiterhin eine Zuwendungsbestätigung.
Vielen Dank, dass Sie uns unterstützen!
Hier finden Sie die Verpflichtungserklärung zur Spende.
Sie können die Bürgerstiftung Fellbach jederzeit durch eine Zustiftung unterstützen. Die Höhe der Zustiftung ist frei wählbar. Sie ist weder nach oben noch nach unten begrenzt. Zustiftungen sind freiwillige Geld- oder Sachzuwendungen, die ohne Gegenleistung erbracht werden, bürgerlich-rechtlich also Schenkungen. Zustiftung sind jedoch - im Gegensatz zu Spenden - nicht dazu bestimmt alsbald verwendet zu werden. Vielmehr dienen sie zur Erhöhung des Vermögensstocks einer Stiftung. Zustiftungen an gemeinnützige Stiftungen (wie z.B. die Bürgerstiftung Fellbach) sind steuerlich als Sonderausgaben abzugsfähig. Genaueres können Sie unserem dazu erstellten Merkblättern entnehmen. Für jede Zustiftung in den Vermögensstock der Bürgerstiftung Fellbach erhalten Sie unaufgefordert eine Zuwendungsbestätigung. Um die Zuwendungsbestätigung ausstellen zu können benötigen wir Ihren vollständigen Namen sowie Ihre Anschrift. Bitte geben Sie deshalb bei der Überweisung von Zustiftungen Ihre Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) im Feld "Verwendungszweck" des Überweisungsformulars an.
Zustiftungen können auf folgendes Konto der Bürgerstiftung Fellbach überwiesen werden:
IBAN DE16 6006 0396 1522 1790 03
BIC GENODES1UTV
Volksbank am Württemberg eG
Vielen Dank! Hier finden Sie die Verpflichtungserklärung zur Zustiftung.
Stiftung Carsten Köhler
Herr Köhler, der in Fellbach wohnt, möchte sein gemeinnütziges Engagement auf die Förderung von Projekten und Maßnahmen des Umwelt- und Naturschutzes sowie der Landschaftspflege fokussieren. Deshalb wurde speziell für diesen Zweck (§ 2 Absatz 1 c) der Satzung der Bürgerstiftung) ein Stiftungsfonds der Bürgerstiftung Fellbach eingerichtet.
Auch für zukünftige Spenden und Zustiftungen, die zugunsten dieses Stiftungsfonds geleistet werden, gilt diese Zweckbestimmung für die Erträge aus diesem Stiftungsfonds.
Über die konkrete Verwendung der Erträge aus diesem Stiftungsfonds gemäß dieser Vorgabe entscheidet der Stiftungsvorstand.
Hans-Martin Schrage-Fonds
Die Erträge der Fonds dürfen nicht für die Förderung von Projekten und Maßnahmen des traditionellen Brauchtums und der Heimatpflege (§ 2 Abs. 1 f) der Satzung der Bürgerstiftung verwendet werden. Da sonst kein spezieller Fondszweck festgelegt ist (siehe § 3), werden die Erträge des Fonds grundsätzlich aufgrund der Entscheidungen der Bürgerstiftung für einen der anderen in der Satzung festgelegten Stiftungszwecke verwendet. Innerhalb dessen kann der Stifter Wünsche über eine spezielle Verwendung der Beträge äußern.
Finanzen
Transparenter Umgang mit den Finanzen - "Jeder Euro kommt an"
Transparenz ist uns wichtig. Unsere Jahresabschlüsse dokumentieren: Ausgaben für Verwaltung und Werbung werden aus den Kapitalerträgen erwirtschaftet. Jeder gespendete Euro wird ausschließlich für satzungsgemäße gemeinnützige Zwecke verwendet.
Die Jahresabschlüsse der Bürgerstiftung Fellbach, also Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen, Anlagennachweise, Lageberichte, Erläuterungen, Mittelverwendungsnachweise, Rechenschafts- und Tätigkeitsberichte sowie Prüfungsberichte werden deshalb hier veröffentlicht.
Hier finden Sie die aktuell gültigen Anlagerichtlinien.
Infos zum Download
Hier finden Sie die Satzung der Bürgerstiftung Fellbach.
Hier finden Sie den aktuellen Flyer der Bürgerstiftung Fellbach.
Hier finden Sie den Antrag für mildtätige Zwecke.
Hier finden Sie die Richtlinien für die mildtätigen Zwecke.
Hier finden Sie den Antrag für eine Fördermaßnahme.
Hier finden Sie die Richtlinien zur Förderung von Projekten Dritter.
Hier finden Sie die Verpflichtungserklärung Spende.
Hier finden Sie die Verpflichtungserklärung Zustiftung.
Hier finden Sie die aktuelle Anlagerichtlinie der Bürgerstiftung Fellbach.