Die Fellbach Event & Location GmbH (feel) veranstaltet im Auftrag der Stadt Fellbach vom 28. November bis 22. Dezember 2026 den 48. Fellbacher Weihnachtsmarkt (25 Veranstaltungstage) als Spezialmarkt nach § 68 Abs. 1 GewO.

Wechselbeschicker/Wechselhütten

Es stehen drei Wechselhütten stehen für wechselnde Beschicker zur Verfügung. Die Hütten sind für Kunsthandwerker sowie Anbieter weihnachtlicher bzw. winterlicher Waren und Geschenke reserviert. Die äußere Dekoration der Hütten übernimmt die Veranstalterin.

Ausstattung der Hütten

Jede Wechselhütte verfügt über:
  • Verkaufstheke
  • Zwei Schuko-Stromanschlüsse
  • Beleuchtung

Weitere Innenausstattung wird den zugelassenen Teilnehmenden rechtzeitig mitgeteilt. Der Zugang erfolgt über einen Schlüsselkasten (seitlich an der Hütte) mit Zugangscode.

Öffungszeiten

Die Teilnahme setzt die Einhaltung der Öffnungszeiten voraus:

  • Montag bis Mittwoch 16 bis 20 Uhr
  • Donnerstag bis Sonntag 12 bis 20 Uhr

Ein früheres oder späteres Öffnen bzw. Schließen ist nicht erlaubt.

Der Auf- und Abbau ist nur außerhalb der Öffnungszeiten zulässig.

Das Befahren des Festplatzes während der Öffnungszeiten ist nicht gestattet.

Kosten

Die Hütten für Wechselbeschicker werden für 10€ pro Tag zzgl. MwSt. (inklusive Standgebühr und Nebenkosten) vergeben. Für Fellbacher Vereine und Initiativen erfolgt die Überlassung der Fläche / der Wechselhütte im Rahmen von Aktion- und Wechselständen kostenfrei.

Sichtbarkeit und Werbung

Die Verkaufsangebote der Wechselhütten werden sowohl auf der Weihnachtsmarkt-Website sowie durch Aushänge an den Hütten selbst veröffentlicht.

Die Zonen der regulären Beschicker, der Wechselbeschicker sowie weitere Attraktionen werden durch weihnachtliche Dekoration mit vielen Lichtern, dem Märchenwald der Fellbacher Kunsteisbahn, dem großen Christbaum und einer Bühne für musikalisches und sonstiges Rahmenprogramm, sinnvoll miteinander verbunden.

Programm

Der Fellbacher Weihnachtsmarkt wird traditionell am Samstag vor dem 1. Advent am 28. November 2026 durch die Oberbürgermeisterin und den Nikolaus eröffnet. das weitere Rahmenprogramm wird auf der Website weihnachten.fellbach.de veröffentlicht.

Die Auswahl der Marktbeschicker

Die Auswahl und Zusammensetzung der Marktbeschicker unterliegt dem Gestaltungswillen der Veranstalterin und richtet sich nach der Verfügbarkeit und Nutzbarkeit der Flächen.

Das Bewerbungsverfahren

Der Bewerbungszeitraum beginnt am 30. Juli 2026 Bewerbungen von Wechselbeschickern können voraussichtlich bis Freitag 6. November 2026 eingereicht werden.

Die Bewerbungen sind verbindlich. Es erfolgt eine Eingangsbestätigung.

Bitte beachten Sie das Merkblatt für Wechselbeschicker, die Teilnahmebedingungen, das Entgeltverzeichnis, die Sicherheits- und Brandschutzbestimmungen sowie das Marktkonzept.

Den aktuellen Stand Ihrer Bewerbung können Sie jederzeit über die nachstehenden Kontaktdaten erfragen.

Bitte halten Sie für Ihre Bewerbung folgende Unterlagen bereit:

- Kontaktdaten

- Geschäftsbezeichnung und Beschreibung Warensortiment/Dienstleistung (inkl. Bilddatei)

- Angaben zur Haftpflichtversicherung (Gültigkeitsdatum, Versicherungssumme, sowie Versicherungsnachweis als .pdf oder Bilddatei)

- bitte beachten Sie, dass das Formular nicht in allen Browsern einwandfrei funktioniert, in der Regel lädt das Formular problemlos mit Google Chrome oder Microsoft Edge.

Bitte bewerben Sie sich für den Weihnachtsmarkt 2026 über dieses Formular

Das Zulassungsverfahren

Zulassungen erfolgen i.d.R. bis spätestens Mitte November 2026. Es ist vorrangiges Ziel, sowohl ein attraktives und ausgewogenes Angebot der Anbietergruppen als auch innerhalb der Sortimente zu schaffen. Die Veranstalterin ist daher berechtigt, die Anzahl der Händler für jede Anbietergruppe bzw. jedes Sortiment für alle Flächen des Spezialmarkts entsprechend dem Gestaltungswillen festzulegen. Auch die äußere Gestaltung der Verkaufseinrichtungen hat dem Charakter des Marktes Rechnung zu tragen. Bei der Gestaltung der Verkaufseinrichtungen und Werbeflächen sind die Leitlinien des Deutschen Werberates und dessen Wettbewerbsregeln zu berücksichtigen. Diese sind im Internet unter hier jederzeit einsehbar.

Gehen mehr Bewerbungen ein als Standplätze zur Verfügung stehen, so werden die Bewerber nach Bestandsbewerber und Neubewerber unterschieden. Bestandsbewerber haben bereits im Vorjahr am Spezialmarkt teilgenommen. Für deren Auswahl gilt der nachfolgende Kriterienkatalog. Für neue Händler wird je Anbietergruppe ein Kontingent von ca. 10% der Plätze freigehalten. Deren
Vergabe richtet sich nicht nach den folgenden Bewertungskriterien für Bestandsbewerber. Damit wird abgesichert, dass auch Neubewerber eine realistische Chance zur Teilnahme am Markt haben. Die Auswahl der Bestandsbewerber orientiert sich an folgenden Bewertungskriterien.

Die Auswahl der Neubewerber erfolgt analog zu den Kriterien für Bestandsbewerber entsprechend der Punkte 1,3 sowie 7-9. Die Bewertung erfolgt hierbei anhand der eingereichten Bewerbungsunterlagen, der beizufügenden Nachweise sowie weiterer Referenzen.
Sind nach Anwendung der vorgenannten Kriterien keine objektiv feststellbaren Unterscheidungsmerkmale vorhanden, dann erhält bei den Neubewerbern derjenige die Zulassung, welcher Neuheiten hat, von denen anzunehmen ist, dass sie wegen ihrer Art, Ausstattung oder Betriebsweise eine besondere Anziehungskraft auf die Besucher ausüben. Bei gleicher Bewertung mehrerer Bewerber
je Sortiment erfolgt die Auswahl zur Teilnahme per Losverfahren.


Noch Fragen?

Das Team "Feste & Märkte" berät Sie gerne bei allen Fragen rund um Ihre Teilnahme und unterstützt Sie im Bewerbungsprozess.