Die Fellbach Event & Location (feel) GmbH veranstaltet im Auftrag der Stadt Fellbach vom 28. November bis 22. Dezember 2026 den 48. Fellbacher Weihnachtsmarkt (25 Veranstaltungstage) als Spezialmarkt nach § 68 Abs. 1 GewO.

Das Marktkonzept

Der Fellbacher Weihnachtsmarkt ist eine traditionelle Veranstaltung im Veranstaltungskalender der Stadt Fellbach; daher sollen primär lokale und regionale Beschicker mit hochwertigen, attraktiven Ständen zugelassen werden. Wird nach dem Eingang der Bewerbungen ein Mangel an geeigneten Beschicker festgestellt, behält sich die Veranstalterin vor, weitere entsprechende Marktteilnehmer anzuwerben. Das Marktgelände liegt in der Fellbacher Innenstadt. Es werden Verkaufsstände zum Verzehr zubereiteter Speisen, alkoholfreier und alkoholischer Getränke zugelassen. Grundsätzlich soll Fellbacher Wein und Sekt, sowie Weinmischgetränke auf Basis Fellbacher Weine, sowie alkoholfreie Getränke angeboten werden. Der Ausschank von Bier sowie branntweinhaltige Getränke (z. B. Caipirinha, Aperol Spritz) können zugelassen werden. Im Übrigen werden in den vorgesehenen Bereichen Stände zum Betrieb unterhaltender Tätigkeiten, wie Fahrgeschäfte, Schaustellerbetriebe u. ä. sowie Stände zum Verkauf von Kunsthandwerk und weihnachtlichen bzw. winterlichen Waren und Geschenken zugelassen.

Weiterhin wird zwischen regulären Beschickern und Wechselbeschickern unterschieden. Reguläre Beschicker sind Marktteilnehmer über die gesamte Laufzeit des Fellbacher Weihnachtsmarkts. Stände für Wechselbeschicker werden pro Tag (Montag bis Sonntag) für 10€ pro Tag zzgl. MwSt. (inklusive Standgebühr und Nebenkosten) vergeben. Sie sind Kunsthandwerkern und Verkäufern von weihnachtlichen bzw. winterlichen Waren und Geschenken vorbehalten. Teilweise werden Hütten durch die Veranstalterin gestellt.

Sinnvoll miteinander verbunden werden die Zonen durch weihnachtliche Dekoration mit vielen Lichtern, der Fellbacher Kunsteisbahn, dem großen Christbaum und einer Bühne für musikalisches und sonstiges Rahmenprogramm.

Der Fellbacher Weihnachtsmarkt wird traditionell am Samstag vor dem 1. Advent, am 28. November 2026 um 17 Uhr durch die Oberbürgermeisterin und den Nikolaus eröffnet.

Die Auswahl der Marktbeschicker

Die Auswahl und Zusammensetzung der Marktbeschicker unterliegt dem Gestaltungswillen der Veranstalterin und richtet sich nach der Verfügbarkeit und Nutzbarkeit der Flächen.

Das Bewerbungsverfahren

Die Bewerbungsfrist für den Fellbacher Weihnachtsmarkt 2026 ist abgelaufen. Die Bewerbungsfrist für den Weihnachtsmarkt 2027 beginnt voraussichtlich im Juli 2027.

Die Bewerbungen sind verbindlich. Es erfolgt eine Eingangsbestätigung.

Bitte beachten Sie die Teilnahmebedingungen, das Entgeltverzeichnis, die Sicherheits- und Brandschutzbestimmungen sowie das Marktkonzept. Den aktuellen Stand Ihrer Bewerbung können Sie jederzeit über die nachstehenden Kontaktdaten erfragen.

Bitte halten Sie für Ihre Bewerbung folgende Unterlagen bereit:

- Kontaktdaten

- Geschäftsbezeichnung und Beschreibung Warensortiment/Dienstleistung (inkl. Bilddatei)

- Angaben zu Standgröße, Strom-, Gas-, Wasseranschlüssen

- Angaben zur Haftpflichtversicherung (Gültigkeitsdatum, Versicherungssumme, sowie Versicherungsnachweis als .pdf oder Bilddatei)

Das Zulassungsverfahren

Zulassungen erfolgen i.d.R. bis Ende September. Es ist vorrangiges Ziel, sowohl ein attraktives und ausgewogenes Angebot der Anbietergruppen als auch innerhalb der Sortimente zu schaffen. Die Veranstalterin ist daher berechtigt, die Anzahl der Händler für jede Anbietergruppe bzw. jedes Sortiment für alle Flächen des Spezialmarkts entsprechend dem Gestaltungswillen festzulegen. Auch die äußere Gestaltung der Verkaufseinrichtungen hat dem Charakter des Marktes Rechnung zu tragen. Bei der Gestaltung der Verkaufseinrichtungen und Werbeflächen sind die Leitlinien des Deutschen Werberates und dessen Wettbewerbsregeln zu berücksichtigen. Diese sind im Internet unter hier jederzeit einsehbar.

Gehen mehr Bewerbungen ein als Standplätze zur Verfügung stehen, so werden die Bewerber nach Bestandsbewerber und Neubewerber unterschieden. Bestandsbewerber haben bereits im Vorjahr am Spezialmarkt teilgenommen. Für deren Auswahl gilt der nachfolgende Kriterienkatalog. Für neue Händler wird je Anbietergruppe ein Kontingent von ca. 10% der Plätze freigehalten. Deren
Vergabe richtet sich nicht nach den folgenden Bewertungskriterien für Bestandsbewerber. Damit wird abgesichert, dass auch Neubewerber eine realistische Chance zur Teilnahme am Markt haben. Die Auswahl der Bestandsbewerber orientiert sich an folgenden Bewertungskriterien.

Die Auswahl der Neubewerber erfolgt analog zu den Kriterien für Bestandsbewerber entsprechend der Punkte 1,3 sowie 7-9. Die Bewertung erfolgt hierbei anhand der eingereichten Bewerbungsunterlagen, der beizufügenden Nachweise sowie weiterer Referenzen.
Sind nach Anwendung der vorgenannten Kriterien keine objektiv feststellbaren Unterscheidungsmerkmale vorhanden, dann erhält bei den Neubewerbern derjenige die Zulassung, welcher Neuheiten hat, von denen anzunehmen ist, dass sie wegen ihrer Art, Ausstattung oder Betriebsweise eine besondere Anziehungskraft auf die Besucher ausüben. Bei gleicher Bewertung mehrerer Bewerber
je Sortiment erfolgt die Auswahl zur Teilnahme per Losverfahren.


Noch Fragen?

Das Team "Feste & Märkte" berät Sie gerne bei allen Fragen rund um Ihre Teilnahme und unterstützt Sie im Bewerbungsprozess.