Die Stadt Fellbach veranstaltet vom 6. bis 9. Oktober 2023 den 74. Fellbacher Herbst (vier Veranstaltungstage) als Spezialmarkt auf Grundlage der Satzung der Stadt Fellbach über die Durchführung, Zulassung und Gebührenerhebung auf dem Fellbacher Herbst, veröffentlicht am 27.03.2019.
Das Marktkonzept
Das Festgelände liegt in der Fellbacher Innenstadt und ist gemäß der Aufplanung in bestimmte Bereiche (1-4) unterteilt.
Der Bereich 1 ist den Fellbacher Weinbaubetrieben sowie einer angemessenen Anzahl an Verzehrgeschäften vorbehalten.
Der Bereich 2 ist jahrmarktähnlich mit einem ausgewogenen Angebot an Marktbeschickern zu belegen.
Die Bereiche 3a und 3b sind Flächen für Festzelte, die gemäß Anlage 4 der Marktsatzung vergeben werden.
Der Bereich 4 ist der Veranstalterin zur Nutzung vorbehalten.
Der Fellbacher Herbst ist ein traditionelles Erntedank- und Weinfest, daher sollen primär Fellbacher Winzer mit hochwertigen, attraktiven Weinständen zugelassen werden. Wird nach dem Eingang der Bewerbungen ein Mangel an geeigneten Winzerbetrieben festgestellt, behält sich die Veranstalterin vor, weitere entsprechende Marktteilnehmer anzuwerben. Weiterhin werden Verkaufsstände zum Verzehr zubereiteter Speisen und alkoholfreier Getränke zugelassen. Grundsätzlich darf nur Fellbacher Wein und Sekt, sowie Weinmischgetränke auf Basis Fellbacher Weine, sowie alkoholfreie Getränke angeboten werden. Der Ausschank von Bier sowie branntweinhaltige Getränke (z.B. Caipirinha, Aperol Spritz) ist nicht gestattet. Im Übrigen werden in den vorgesehenen Bereichen Stände zum Betrieb unterhaltender Tätigkeiten, wie Fahrgeschäfte, Schaustellerbetriebe u. ä. sowie Stände zum Verkauf von Waren allgemeiner Art zugelassen.
Die Auswahl und Zusammensetzung der Marktbeschicker unterliegt dem Gestaltungswillen der Veranstalterin und richtet sich nach der Verfügbarkeit und Nutzbarkeit der Flächen.
Ihre Teilnahme als Standbetreiber
Bewerbungen sind online über das Formular hier klicken einzureichen. Die Bewerbungsfrist startet jeweils am 1. Oktober des Vorjahres. Bewerbungen für den Bereich 2 sind bis 6. Januar, Bewerbungen für den Bereich 1 bis 31. Juli einzureichen. Zulassungen erfolgen für den Bereich 2 i. d. R. bis 15. Februar, Zulassungen für den Bereich 1 i. d. R. bis 31. August.
Die Bewerbungen sind verbindlich. Es erfolgt keine Eingangsbestätigung. Bitte beachten Sie die Satzung sowie die Teilnahmebedingungen und Sicherheitsbestimmungen. Den aktuellen Stand Ihrer Bewerbung können Sie jederzeit über die nachstehenden Kontaktdaten erfragen.
Ihre Teilnahme am Festumzug
Anmeldungen sind über das Formular hier einzureichen. Die Bewerbungsfrist endet am 26. Juli. Die Reihung des Festumzugs und weitere Teilnahme-Informationen wie z. B. die Programmfolge und der Aufstellort werden im September bekanntgegeben. Bitte beachten Sie, dass maximal 60 Gruppen am Umzug teilnehmen können. Den aktuellen Stand Ihrer Anmeldung können Sie jederzeit über die nachstehenden Kontaktdaten erfragen.
Noch Fragen?
Das Städtische Veranstaltungsmanagement berät Sie gerne bei allen Fragen rund um Ihre Teilnahme und unterstützt Sie im Bewerbungsprozess.