Die Stadt Fellbach veranstaltet vom 11. bis 14. Oktober 2024 den 75. Fellbacher Herbst (vier Veranstaltungstage) als Spezialmarkt auf Grundlage der Satzung der Stadt Fellbach über die Durchführung, Zulassung und Gebührenerhebung auf dem Fellbacher Herbst, veröffentlicht am 27.03.2019.

Das Marktkonzept

Das Festgelände liegt in der Fellbacher Innenstadt und ist gemäß der Aufplanung in bestimmte Bereiche (1-4) unterteilt.

Der Bereich 1 ist den Fellbacher Weinbaubetrieben sowie einer angemessenen Anzahl an Verzehrgeschäften vorbehalten.

Der Bereich 2 ist jahrmarktähnlich mit einem ausgewogenen Angebot an Marktbeschickern zu belegen.

Der Bereich 3a wird für den Betrieb eines Festzeltes vergeben.

Der Bereich 4 ist der Veranstalterin zur Nutzung vorbehalten.

Der Fellbacher Herbst ist ein traditionelles Erntedank- und Weinfest, daher sollen primär Fellbacher Winzer mit hochwertigen, attraktiven Weinständen zugelassen werden. Wird nach dem Eingang der Bewerbungen ein Mangel an geeigneten Winzerbetrieben festgestellt, behält sich die Veranstalterin vor, weitere entsprechende Marktteilnehmer anzuwerben. Weiterhin werden Verkaufsstände zum Verzehr zubereiteter Speisen und alkoholfreier Getränke zugelassen. Grundsätzlich darf nur Wein und Sekt von Fellbacher Weinbaubetrieben, sowie Weinmischgetränke auf Basis vorgenannter Weine, sowie alkoholfreie Getränke angeboten werden. Der Ausschank von Bier sowie branntweinhaltige Getränke (z.B. Caipirinha, Aperol Spritz) ist nicht gestattet. Darüber hinaus ist dem Städtepartnerschaftsverein gestattet zwei unterschiedliche Weine aus jeder Partnerstadt der Stadt Fellbach anzubieten. Im Übrigen werden in den vorgesehenen Bereichen Stände zum Betrieb unterhaltender Tätigkeiten, wie Fahrgeschäfte, Schaustellerbetriebe u. ä. sowie Stände zum Verkauf von Waren allgemeiner Art zugelassen.

Ergänzt wird das Konzept um den Blütenzauber am Freitagabend, den großen Festumzug am Samstagmittag, das Feuerwerk vom Dach der Schwabenlandhalle (oder einer ähnlichen Inszenierung zur Attraktivierung der Veranstaltung) am Sonntagabend und den Herbstumzug der Jüngsten mit anschließendem Laternenreigen im Max-Graser-Stadion am Montagabend.

Die Auswahl der Marktbeschicker

Die Auswahl und Zusammensetzung der Marktbeschicker unterliegt dem Gestaltungswillen der Veranstalterin und richtet sich nach der Verfügbarkeit und Nutzbarkeit der Flächen.

Das Bewerbungsverfahren

Bewerbungen für Standplätze sind online über das Formular hier klicken einzureichen.

Die Bewerbungsfrist startet jeweils am 15. Dezember des Vorjahres. Bewerbungen für den Bereich 2 sind bis 15. Januar, Bewerbungen für den Bereich 1 bis 31. Mai einzureichen. Zulassungen erfolgen für den Bereich 2 i. d. R. bis 1. März, Zulassungen für den Bereich 1 i. d. R. bis 15. Juli. Die Bewerbungen sind verbindlich. Es erfolgt eine Eingangsbestätigung.

Bitte beachten Sie die Satzung, die Teilnahmebedingungen, das Entgeltverzeichnis, sowie die Sicherheitsbestimmungen. Den aktuellen Stand Ihrer Bewerbung können Sie jederzeit über die nachstehenden Kontaktdaten erfragen.

Das Zulassungsverfahren

Es ist vorrangiges Ziel, sowohl ein attraktives und ausgewogenes Angebot der Anbietergruppen als auch innerhalb der Sortimente zu schaffen. Die Veranstalterin ist daher berechtigt, die Anzahl der Händler für jede Anbietergruppe bzw. jedes Sortiment für alle Flächen des Spezialmarkts entsprechend dem Gestaltungswillen festzulegen. Auch die äußere Gestaltung der Verkaufseinrichtungen hat dem Charakter des Marktes Rechnung zu tragen. Bei der Gestaltung der Verkaufseinrichtungen und Werbeflächen sind die Leitlinien des Deutschen Werberates und dessen Wettbewerbsregeln zu berücksichtigen. Diese sind im Internet unter hier jederzeit einsehbar.

Gehen mehr Bewerbungen ein als Standplätze zur Verfügung stehen, so werden die Bewerber nach Bestandsbewerber und Neubewerber unterschieden. Bestandsbewerber haben bereits im Vorjahr am Spezialmarkt teilgenommen. Für deren Auswahl gilt der nachfolgende Kriterienkatalog. Für neue Händler wird je Anbietergruppe ein Kontingent von ca. 10% der Plätze freigehalten. Deren
Vergabe richtet sich nicht nach den folgenden Bewertungskriterien für Bestandsbewerber. Damit wird abgesichert, dass auch Neubewerber eine realistische Chance zur Teilnahme am Markt haben. Die Auswahl der Bestandsbewerber orientiert sich an folgenden Bewertungskriterien.

Die Auswahl der Neubewerber erfolgt analog zu den Kriterien für Bestandsbewerber entsprechend der Punkte 1,3 sowie 7-9. Die Bewertung erfolgt hierbei anhand der eingereichten Bewerbungsunterlagen, der beizufügenden Nachweise sowie weiterer Referenzen.
Sind nach Anwendung der vorgenannten Kriterien keine objektiv feststellbaren Unterscheidungsmerkmale vorhanden, dann erhält bei den Neubewerbern derjenige die Zulassung, welcher Neuheiten hat, von denen anzunehmen ist, dass sie wegen ihrer Art, Ausstattung oder Betriebsweise eine besondere Anziehungskraft auf die Besucher ausüben. Bei gleicher Bewertung mehrerer Bewerber
je Sortiment erfolgt die Auswahl zur Teilnahme per Losverfahren.

Noch Fragen?

Das Team "Feste & Märkte" berät Sie gerne bei allen Fragen rund um Ihre Teilnahme und unterstützt Sie im Bewerbungsprozess.