Bauanträge ab Januar nur noch digital
Mit Beginn des neuen Jahres dürfen Baugenehmigungen per Gesetz nur noch digital eingereicht und bearbeitet werden. Kein Problem in Fellbach. „Wir sind ab Januar bei allen formalen baurechtlichen Verfahren voll digital“, erklärt Wolfram Haug, Leiter des Fellbacher Baurechtsamtes. Derzeit laufe das Verfahren noch hybrid. Entscheidungen werden aktuell noch in Papierform zugestellt.
Aber „die Bearbeitung läuft digital über unsere Fachanwendung“, sagt Holger Buchheim vom Baurechtsamt. Zusammen mit Kollegin Madeleine Kurz schult Buchheim Kollegen im Amt, aber auch Architekten in der neuen Fachanwendung, über die ab Januar „medienbruchfrei“ gearbeitet wird. Das bedeutet, die Prozesse ändern sich und alle Bearbeitungsschritte sowie der Schriftverkehr laufen darüber.
Dafür nutzt Fellbach, genau wie Waiblingen und Weinstadt, nicht das Virtuelle Bauamt, ein Programm des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg. „Wir sind der Meinung, dass unser Fachanbieter eine besser funktionierende Dienstleistung anbietet“, betont Haug.
„Alle Kollegen im Amt freuen sich seit längerem drauf, dass wir digitaler werden“, so Buchheim. Auch wenn das bedeutet, dass Prozesse umgestellt werden und sich die Arbeitsweise ändert. „Es ist ein neues Arbeiten, welches das Verfahren jedoch einfacher und übersichtlicher machen wird.“ Alle Verantwortlichen, die an Baugenehmigungsverfahren beteiligt werden müssen – etwa das Stadtplanungs-, das Tiefbauamt, die Stadtwerke, das Landratsamt oder auch die Feuerwehr – können zukünftig über die Fachanwendung Stellungnahmen einreichen, Pläne ansehen und auf diese Weise mit den Mitarbeitenden des Baurechtsamtes kommunizieren.
Die Bauherren beziehungsweise die beauftragten Architekten müssen ab Januar die Bauanträge digital einreichen. Für deren Schulung fand kürzlich eine Einführungsveranstaltung online statt, bei der über 30 Interessierte teilgenommen haben. „Ihnen wurde das Portal und die damit verbundene Antragstellung anhand eines Beispielfalls vorgestellt“, erzählt Kurz. Nachfragen gab es dazu kaum.
Hinter Holger Buchheim und Madeleine Kurz liegen Monate der intensiven Vorbereitungen. „Es steckt viel Feinarbeit darin, weil sich viel am Ablauf ändert“, so Buchheim. Da es sich um eine assistentengeführte Anwendung handelt, gehen sie jedoch nicht davon aus, dass die Umstellung im Januar problematisch wird. Rückfragen würden aber sicher zu Beginn der digitalen Antragstellung kommen.
Weitere Informationen:
Mehr Informationen und den Zugang zur Fachanwendung gibt es online unter www.fellbach.de/baurecht.