Landesfamilienpass


Auch im  Jahr 2023 erhalten Kinder und ihre Begleitpersonen mit dem Landesfamilienpass vergünstigten oder kostenlosen Eintritt zu vielen Ausflugszielen in Baden-Württemberg. Aufgrund der Corona-Situation bestehen teilweise Einschränkungen für einen Besuch oder es müssen vorab Online-Tickets erworben werden.

Wer kann einen Landesfamilienpass beantragen?

Einen Landesfamilienpass können Familien beantragen, wenn sie mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern (auch Pflege- oder Adoptivkindern) in einem Haushalt leben.

Alleinerziehende erhalten den Landesfamilienpass bereits bei einem kindergeldberechtigten Kind, wenn sie mit diesem zusammen in einem Haushalt leben. Dies gilt auch für Familien, die mit einem schwerbehinderten Kind zusammenleben, Kinderzuschlag bzw. Hartz-IV-Leistungen / Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen.

Seit 2019  können neben einem antragsberechtigten Erwachsenen, bis zu vier weitere Personen in den Pass eingetragen werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen getrenntlebenden leiblichen Elternteil, Oma und/oder Opa, erwachsene Geschwister oder eine andere Bezugsperson der Kinder handelt. Von den eingetragenen Personen können bei Ausflügen immer nur zwei Erwachsene zusammen mit den Kindern die Vergünstigung des Landesfamilienpasses in
Anspruch nehmen.

Den Landesfamilienpass bzw. Gutscheinkarten erhalten Familien auf Antrag
bei den folgenden Stellen:

Fellbach:      Einwohnermeldeamt, Marktplatz 1, meldeamt(at)fellbach.de
Schmiden:    Rathaus Stadtteil Schmiden, Brunnenstraße 1, schmiden(at)fellbach.de
Oeffingen:    Rathaus Stadtteil Oeffingen, Hauptstraße 1, oeffingen(at)fellbach.de

Den Antrag auf Ausstellung eines Landesfamilienpasses und für die Gutscheinkarten können Sie online, schriftlich (gerne auch per E-Mail), oder bei persönlicher Vorsprache stellen.

Zur persönlichen Vorsprache ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.

Termine können Sie online unter:
http://www.termine-reservieren.de/termine/fellbach/ oder telefonisch unter 0711/5851-234 vereinbaren.

Weitere Informationen zum Landesfamilienpass erhalten Sie auf der Homepage des Ministeriums für Soziales und Integration unter: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/soziales/familie/leistungen/landesfamilienpass/