Grundstücke im Gewerbegebiet „Siemensstraße“


Seit Montag, 11. Juli, können Wirtschaftsunternehmen ihr Interesse an einem Grundstück im neuen Fellbacher Gewerbegebiet „Siemensstraße“ bekunden. Nachdem Fellbachs Gemeinderat im Juni den Bebauungsplan für das Gewerbegebiet auf den Weg gebracht hatte, hat er in seiner Sitzung am Dienstag vergangener Woche Vergaberichtlinien für die Grundstücke beschlossen. Das Gewerbegebiet „Siemensstraße“ soll zu einem attraktiven und zukunftsweisenden Gewerbestandort werden.

Wie Oberbürgermeisterin Gabriele Zull dem Gemeinderat berichtete, haben nach einer aktuellen Abfrage der Wirtschaftsförderung 49 Unternehmen aus Fellbach Bedarf für Gewerbegrundstücke angemeldet. Ihnen soll im Gewerbegebiet „Siemensstraße“ mit seinen rund zwölf Hektar Raum für Expansion gegeben werden. Die hohe Nachfrage nach Gewerbegrundstücken führe dazu, diese mittels einer Vergaberichtlinie transparent, diskriminierungsfrei und rechtlich gesichert mit der notwendigen EU-Konformität zu vergeben.

Die nun beschlossenen Vergaberichtlinien vereinen unterschiedliche Aspekte. Sie dienen zum einen der maximalen Sicherstellung der Zukunftsinteressen der Stadt. Zukunftsfähige Unternehmen sollen anhand ihrer Wirtschaftskraft identifiziert werden. Wichtig ist für die Stadt dabei auch die Innovationsfähigkeit und die gesellschaftliche Verantwortung der Unternehmen im Sinne eines nachhaltigen Wirtschaftens. „Wir wollen das Maximale in Bezug auf Ökologie und Klimanachhaltigkeit von den Bewerbern verbindlich einfordern, ohne dass wir sie damit überfordern“, so Fellbachs Oberbürgermeisterin.

Umfassende Informationen zum Verfahren und die notwendigen Formulare finden Unternehmen auf der Homepage www.fellbach.de/siemensstrasse. Die Bewerbungsfrist endet am Freitag, 2. September.

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