Leistungsanspruch für geflüchtete Ukrainer


Noch bis zum 31. Mai haben Geflüchtete aus der Ukraine Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).

Ab dem 1. Juni wechselt die Zuständigkeit. Hilfebedürftige geflüchtete Menschen aus der Ukraine, die erwerbsfähig sind, haben dann Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II). Für diese Leistungsberechtigten ist dann das Jobcenter Waiblingen zuständig.

Das Jobcenter Waiblingen wird an zwei Terminen Anträge im Rathaus in Fellbach, Marktplatz 1, 70734 Fellbach, entgegennehmen.

Termine (ohne Voranmeldung):

Mittwoch, 18.05.2022 von 9.00 – 16.00 Uhr (Pause von 12.00 – 13.00)

Donnerstag, 19.05.2022 von 9.00 – 17.00 Uhr (Pause von 12.00 – 13.00)

Wer Hilfe beim Ausfüllen der Formulare benötigt, kann sich ab Montag, 16. Mai bis zum ersten Juni, vor Ort dabei zu folgenden Zeiten unterstützen lassen: Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr, freitags 8 bis 13 Uhr und samstags 8 bis 12 Uhr.

Weitere Informationen

https://www.fellbach.de/ukraine

https://www.jobcenter-rems-murr.de/ukraine