3G-Regel beim Rathausbesuch aufgehoben


Seit Ende November galt bei Besuchen im Fellbacher Rathaus und den Stadtteilrathäusern in Schmiden und Oeffingen die 3G-Regelung. Besucher mussten einen Nachweis vorlegen, dass sie geimpft, genesen oder tagesaktuell getestet sind.

Mit der neuen Corona-Verordnung des Landes, die seit Mittwoch, 23. Februar, gilt, wurde diese 3G-Regel aufgehoben. Besuche im Fellbacher Rathaus und den Stadtteilrathäusern sind damit wieder ohne entsprechende Nachweise möglich.

Weiterhin gilt freilich, dass Besuche bei den Ämtern und Dienststellen der Stadtverwaltung nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich sind. Auch gilt in den Gebäuden die Pflicht zum Tragen einer FFP2- oder vergleichbaren Maske.

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Redakteur / Urheber
© Frank Knopp (Stadt Fellbach)