FFP2-Maskenpflicht in Gastronomie und Einzelhandel
14.01.2022
Die baden-württembergische Landesregierung hat eine neue Corona-Verordnung verabschiedet, die am Mittwoch (12. Januar) in Kraft getreten ist. Vorschriften wie 2G-Plus in der Gastronomie sollen weiter gelten, um nicht hinter die Beschlüsse der Bund-Länder-Runde zurückzufallen.
Mit der Corona-Verordnung vom 12. Januar friert die Landesregierung die Regelungen der "Alarmstufe II" ein. Sie gelten nun bis zum 1. Februar 2022 - unabhängig von den bislang maßgeblichen Schwellenwerten bei der Hospitalisierungsinzidenz. Als Grund dafür führt die Landesregierung die "ansteigende Omikron-Welle" und den "damit zu erwartenden neuen Anstieg der Hospitalisierungen" an.