Vergabe von Grundstücken nach klaren Kriterien


Voraussichtlich im Februar 2022 können Interessierte sich auf acht städtische Baugrundstücke im Langen Tal in Oeffingen bewerben. Die Bauplätze sollen an Familien und ehrenamtlich Engagierte vergeben werden, die sozialen Kriterien und die genauen Modalitäten sind auf der Homepage der Stadt nachzulesen. Die Grundstücke sind mit einer Bauverpflichtung innerhalb von drei Jahren nach Erwerb versehen, dies beschloss der Fellbacher Gemeinderat am vergangenen Dienstag, 14. Dezember.

Insgesamt 33 Grundstücke hat die Stadt Fellbach im nordwestlichen Teil Oeffingens nach einem Bauumlegungsverfahren im Jahr 2011 erhalten. Ein Großteil dieser Bauplätze wurde bereits im Jahr 2011 verkauft – auch damals vorrangig an Familien und Engagierte. Knapp 2800 Quadratmeter umfassen die letzten acht der ursprünglich 33 Bauplätze, die zu Beginn des kommenden Jahres veräußert werden sollen. „Wir wollen die Grundstücke in die Entwicklung bringen und wir wissen, dass gerade Familien auf eine solche Möglichkeit warten“, erklärte Oberbürgermeisterin Gabriele Zull bei der Gemeinderatssitzung.

Der stark angestiegene Grundstückspreis von 1060 Euro je Quadratmeter richtet sich nach dem derzeit geltenden Bodenrichtwert. „Der Preis wird vom Gutachterausschuss ermittelt und regelmäßig alle zwei Jahre aktualisiert. Vereinfacht ausgedrückt werden die tatsächlich bezahlten Verkaufspreise für Grundstücke mit ähnlichen Lagen, Eigenschaften und Nutzungsmöglickeiten der letzten Monate zugrunde gelegt“, führte Marion Maiwald aus, Leiterin des Amtes für Grundstücksverkehr. Die extremen Preissteigerungen in den vergangenen zehn Jahren – 2011 lag der Bodenrichtwert bei 535 Euro pro Quadratmeter – schlagen demnach auch bei diesen Grundstücken zu Buche. „Der Richtwert ist für uns bei der Vergabe rechtlich bindend“, kommentiert Maiwald die Entwicklung. Die Stadt dürfe ihr Vermögen nicht unter Wert veräußern.

Bei der Vergabe wird ein Punktesystem zugrunde gelegt. Zum einen werden Familien mit Kindern berücksichtigt, zum anderen beispielsweise langjährige Vereinstätigkeiten - insgesamt können 160 Punkte erreicht werden. „Wir wollen hier Transparenz“, führte die Oberbürgermeisterin aus und verwies darauf, dass das gesamte Verfahren über die Homepage der Stadt und im Stadtanzeiger ausgeschrieben werde. Das Verfahren ist auf zehn Wochen nach Veröffentlichung angelegt. Bewusst habe sich die Stadt dazu entschieden, die restlichen Grundstücke jetzt in den Verkauf zu geben. „Wir wissen, dass der Druck groß ist und die Stadt sollte ihre Möglichkeiten nutzen.“ Um die Lücken auch schnell in die Entwicklung zu bringen, ist der Kauf an eine Bauverpflichtung geknüpft. Innerhalb von drei Jahren nach Eigentumsübergang muss der Bau beginnen, ansonsten hat die Stadt ein Rückkaufsrecht. Auch ein Weiterverkauf des Grundstückes ist nur mit Zustimmung der Stadt möglich.

Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis, dass Bewerbungen aus rechtlichen Gründen erst nach Start der offiziellen Ausschreibung berücksichtigt werden können.

Weitere Informationen:
Das Vergabeverfahren beginnt im Februar und wird im Stadtanzeiger, über Pressemeldungen und auf der Homepage angekündigt. Der Ausschreibungszeitraum ist auf zehn Wochen festgelegt. Die Kriterien sowie die weiteren Modalitäten werden auf der Homepage unter https://www.fellbach.de/de/Leben-in-Fellbach/Bauen-und-Wohnen im Januar hinterlegt. Einblick in die Bodenrichtwerte gibt die Seite https://www.fellbach.de/Bodenrichtwerte

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Redakteur / Urheber
© Sabine Laartz (Stadt Fellbach)