Besucherverkehr in Rathaus und Verwaltungsstellen
Um die Ausbreitung des Corona-Virus zu bremsen, müssen Kontakte so weit wie möglich reduziert werden und wenn nicht anders ausführbar unter möglichst sicheren Bedingungen stattfinden. So gilt ab Montag, 29. November 2021 auch für die Besucher des Rathauses und der Stadtteilrathäuser in Schmiden und Oeffingen die 3G-Regel. Das heißt, für den Zutritt in die Gebäude muss man bei der Einlasskontrolle nachweisen, dass man gegen Corona geimpft (digital auslesbarer Nachweis erforderlich, das gelbe Impfbuch reicht nicht aus), genesen oder tagesaktuell getestet ist. Der Test (Antigen- oder PCR-Test) muss offiziell per Testzertifikat bescheinigt und darf noch nicht abgelaufen sein (Antigen: 24 Stunden/ PCR: 48 Stunden Gültigkeit).
Eingangskontrollen am Rathauses Fellbach sollen die problemlose Durchführung sicherstellen. Hierfür wird ein Sicherheitsdienst während der Öffnungszeiten beauftragt, der die digitalen 3 G-Nachweise (geimpft/genesen,getestet) überprüfen wird.
Die Bürger werden gebeten, einen Termin zu vereinbaren, wenn Sie eine Dienstleistung auf dem Rathaus in Anspruch nehmen wollen oder ein Anliegen zu erledigen haben. Dies gilt ab sofort auch wieder für den Donnerstagnachmittag! Für die kommende Woche gilt die Übergangsregelung: Wer bereits einen Termin hat, aber nicht rechtzeitig informiert werden konnten, wird ausnahmsweise auch ohne Nachweis vorgelassen. In wirklichen Notfällen werden Bürger, die deswegen spontan auf das Rathaus kommen müssen, immer nach Rücksprache mit den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern vorgelassen, auch ohne Nachweis.
Zur Terminvereinbarung: https://termine-reservieren.de/termine/fellbach/