Schwerpunktkontrollen in der Gastronomie


Die Ortspolizeibehörden in Baden-Württemberg werden vom 21. Oktober bis 22. Oktober verstärkt Maßnahmen zur Überprüfung der Einhaltung der Corona Verordnungen durchführen.
Die Aktion soll sowohl die Betreiber als auch die Bevölkerung sensibilisieren: Es soll deutlich werden, dass die Vorgaben der Corona-Verordnung zu beachten sind und ein Verstoß gegen die Verordnung ein Bußgeld und sogar eine Strafanzeige nach sich ziehen kann.

Bei der Aktion kommen vor allem Vor-Ort-Kontrollen in Betracht. Auf Ersuchen kann der Polizeivollzugsdienst im Einzelfall die Maßnahmen der Ortspolizeibehörde zum Schutz der Bediensteten begleiten, sofern begründeter Bedarf besteht. Ordnungsamtsleiter Peter Bigalk behält sich diese Möglichkeit vor: „Wir werden nur im Einzelfall, sollte es zu Widerstandshandlungen oder Ähnlichem kommen, um Amtshilfe bitten.“
Initiatoren der Schwerpunktaktion sind das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration zusammen mit dem Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen.

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