Verkauf von Sommergutscheinen startet


Die Inzidenz sinkt, die Temperaturen steigen und die Gastronomen haben unter Auflagen wieder geöffnet. Damit fällt auch der Startschuss für die Neuauflage der städtischen Gutscheinaktion. Aus den Frühlingsgutscheinen werden nun allerdings Sommergutscheine. Deren Verkauf war mit dem Start der Außengastronomie versprochen. So sollen die Gastronomen der Stadt unterstützt werden. Das hat der Gemeinderat in seiner Sitzung Ende April beschlossen. Die 5.000 Gutscheine gelten nach wie vor auch für alle örtlichen Einzelhändler und Dienstleister, die coronabedingt in den vergangenen Monaten schließen mussten beziehungsweise nur sehr eingeschränkt öffnen durften. Sie können bis 31.08.2021 eingelöst werden.

Die Gutscheine im Wert von insgesamt 50.000,00 Euro werden wieder im i-Punkt, den Verwaltungsstellen Schmiden und Oeffingen und bei einem Sonderverkauf auf dem Fellbacher Wochenmarkt am Samstag, 12.06.2021, von 9 bis 12 Uhr ausgegeben. Beim Kauf eines 10-Euro-Geschenkgutscheins gibt es dann einen gleichwertigen Sommergutschein kostenlos dazu. „Gastronomen, Einzelhändler aber auch die Dienstleister waren in der Pandemie deutlich eingeschränkt. Vor Ort zu kaufen, die Gastronomie wieder zu besuchen und die Angebote vor Ort verstärkt zu nutzen, ist eine Unterstützung, bei der wir alle mitmachen können“, ist Oberbürgermeisterin Gabriele Zull überzeugt. „Aufgrund der positiven Erfahrungen mit den Frühlingsgutscheinen wissen wir, dass durch die städtisch finanzierten Gutscheine ein Vielfaches an privater Kaufkraft generiert wird, die unmittelbar bei der betroffenen Zielgruppe ankommt“, weiß Einzelhandelskoordinator Julian Deifel.

Im Auftrag der Stadt hatte er Anfang März in Zusammenarbeit mit dem Verein Stadtmarketing Fellbach das Frühlingsprogramm 1 (FFP1) auf die Beine gestellt, in dessen Mittelpunkt die Frühlingsgutscheine standen. Diese waren bereits nach zwei Wochen ausverkauft. Durch die Neuauflage der Gutscheine soll nun wieder bis zu 100.000,00 Euro zusätzliche Kaufkraft bei den betroffenen Betrieben ankommen. Denn pro eingelösten Gutschein muss mindestens für das Doppelte eingekauft werden.

Ganz ohne Termin und Test ist das ab Dienstag, 08.06.2021, bei den Fellbacher Einzelhändlern wieder möglich, da die Inzidenz fünf Tage in Folge unter 50 lag. Die Kundenzahl im Laden ist allerdings begrenzt. Wer die Öffnung der Gastronomie, die nun bis 1 Uhr geöffnet haben kann, aktuell nutzen will, braucht für einen Besuch – egal ob im Innen- oder Außenbereich – einen negativen Coronatest oder muss geimpft oder genesen sein. Bleibt die Inzidenz nun allerdings unter 35, entfällt die Testpflicht für den Außenbereich ab Donnerstag, 10.06.2021. Nach wie vor gelten jedoch in allen Bereichen die Abstands- und Hygieneregeln.

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