Hilfestellung bei häuslicher Gewalt


Die krisenhafte Entwicklung der Pandemie macht auch vor dem Rems-Murr-Kreis und Fellbach keinen Halt. Umso wichtiger ist das „Fellbacher Hilfenetz bei häuslicher Ge-walt“, das sich auch in einer Broschüre der Fellbacher Gleichstellungsstelle vorstellt. Mit der im November 2020 erschienenen zweiten Auflage kamen drei Sprachen dazu und weitere Beratungsstellen wurden aufgenommen. Eine davon ist die „Medizinische Soforthilfe nach Vergewaltigung“.

Die aktuell Zahl gemeldeter Fälle von häuslicher Gewalt, gibt keinen Grund zur Entwarnung. Im Gegenteil: „Das zeigt, dass die Hürden für Betroffene durch Corona noch höher sind“, wie Nanni Seifer-Commans kürzlich in einer öffentlichen Sitzung des Geleichstellungsbeirats erläuterte. Die Sozialarbeiterin beim Kreisjugendamt stellte den Stadträten das Angebot für Opfer sexualisierter Gewalt vor. Die „Medizinische Soforthilfe nach Vergewaltigung“ ist eine Initiative des Rems-Murr-Klinikums, von pro familia Waiblingen, der Chancengleichheitsbeauftragten des Rems-Murr-Kreises und der Polizei, gegründet am 25. November 2019. Die Initiative stellt die medizinische Soforthilfe von Opfern nach einem sexuellen Übergriff sicher. Verletzungen werden versorgt, und Arzneimittel wie die Pille danach verabreicht, falls ge-wünscht. Ebenfalls mit Einverständnis des Opfers kann eine Untersuchung auf HIV, Hepatitis (B+C) oder ein Schwangerschaftstest gemacht werden.

Die Initiative bietet auch eine vertrauliche Spurensicherung an, die noch nach bis zu drei Tagen nach dem Sexualdelikt geschehen kann. „Je schneller sich die Opfer jedoch melden, desto besser verwertbar sind die Spuren“, erklärt Seifer-Commans. Denn falls sich das Opfer für eine ärztliche Untersuchung und Behandlung mit vertraulicher Spurensicherung entscheidet, müssen strenge Kriterien erfüllt werden, damit die gesicherten Spuren später auch vor Gericht verwertbar sind. Auf der Seite https://www.soforthilfe-nach-vergewaltigung.de/was-tun/untersuchung-mit-vertraulicher-spurensicherung/ bekommen Opfer Hinweise, wie mit möglichen Spuren, wie Bettwäsche, umgegangen werden sollte. Wenn sie sich für eine Untersuchung mit einer medizinischen vertraulichen Befundsicherung entscheiden, können Spuren und Verletzungen, die durch die Gewalttat an ihrem Körper verursacht wurden, sichergestellt werden. Wenn sich die Opfer später doch für eine Anzeige entscheiden, können diese Befunde die Anzeige unterstützen. Eine medizinische Untersuchung und Befundung sei auch ohne sichtbare äußere Verletzungen sinnvoll.

Die Sozialarbeiterin wies in diesem Zusammenhang nochmal darauf hin, dass die behandelnden Ärzte  der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen. Somit darf nichts gegen den Willen der Patienten unternommen werden. Auch die Polizei darf nicht ohne deren Zustimmung informiert werden.

Zur Anzeige kommen am Ende die wenigstens Fälle. Von sechs Personen, die sich 2019 gemeldet hatten, und den 15 aus 2020, haben nur zwei Opfer die Straftat zur Anzeige gebracht. Das liege daran, dass die Täter meist aus dem nahen Umfeld stammen, was die Scheu und Scham und vor allem die Angst der Opfer noch wachsen lässt. Das „Fellbacher Hilfenetz bei häuslicher Gewalt“ möchte diesen Menschen aus der scheinbar ausweglosen Situation helfen. In der Broschüre sind Beratungs- und Anlaufstellen, psychologische und therapeutische Hilfsangebote, sowie Hilfestellungen bei juristischen oder finanziellen Fragen zu finden.

In der neuen Auflage wurde neben den dazugekommenen Sprachen (Serbokroatisch, Persisch und Kurdisch) auf den letzten Seiten ein ausführlicher Informationsteil mit weiteren Hilfsangeboten und Beratungsstellen bei häuslicher und sexualisierter Ge-walt ergänzt. Damit das Angebot auch möglichst niederschwellig zu den Menschen kommt, wurde die Broschüre weit im Stadtgebiet verstreut: „Wir haben die Broschüen in der ganzen Stadt verteilt; an Beratungsstellen, Schulen und KiTas, Vereine, Senioreneinrichtungen, Kirchen, Arztpraxen, Apotheken, Praxen für Physiotherapie und Logopädie“, berichtet Anneliese Roth, die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt.

Weitere Infos

Die Broschüre in gedruckter Form kann angefordert werden bei der Geleichstellungstelle Fellbach, 0711 5851 499, gleichstellungsstelle(at)fellbach.de oder steht HIER zum Download bereit

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