Unterstützung beim Impftermin


Vor wenigen Wochen erst wurde bei der bundesweiten Impfhotline (116 117) nachjustiert. Zum einen muss nun zu Beginn mittels Zahleneingabe ausgewählt werden, ob man einen Termin vereinbaren will oder eine Impfberatung möchte. Zum anderen werden Termine nicht mehr sofort vergeben, sondern zuerst die Daten aufgenommen. Die über 80-Jährigen bekommen dann einen Rückruf, bei dem ihnen die beiden Termine sowie ein zwölfstelliger Vermittlungscode mitgeteilt werden. „Das geht inzwischen wie das Brezel backen“, sagt Christine Hug, Leiterin des Amtes für Soziales und Teilhabe. Trotzdem kommen immer noch viele Senioren an ihre Grenzen, weiß Hug. „Die über 80-Jährigen sind dann aufgeregt, wenn sie angerufen werden. Da kann es schon schwierig werden, einen zwölfstelligen Code, der aus Zahlen, Buchstaben und Zeichen besteht, richtig mitzuschreiben.“

Genau deshalb gibt es nach wie vor das Angebot der Auszubildenden der Stadt zusammen mit ehrenamtlich aktiven Bürgern und den Mitarbeitenden des Treffpunkts Mozartstraße, bei der Terminvereinbarung zu helfen. Zwar sei der große Ansturm vorbei, trotzdem riefen noch immer sechs bis sieben Fellbacher täglich an, weil sie Hilfe benötigen, erzählt Hug, die ausdrücklich dazu aufruft, das Hilfsangebot anzunehmen, wenn es benötigt wird. Und nicht nur über 80-Jährige werden dabei unterstützt, sondern jeder, der aktuell einen Anspruch auf die Impfung hat.

Bei der Stadt haben sich inzwischen elf ehrenamtlich aktive Bürger gemeldet, die bei der Terminvereinbarung helfen. „Damit haben wir im Moment ausreichend Helfer“, erklärt die Amtsleiterin, die sich darüber freut, dass sich so viele tatkräftige Unterstützer gefunden haben. Die sind mit so viel Eifer dabei, dass sie teilweise schon selbst die nötigen Unterlagen für den Impftermin zu den Impfwilligen gebracht haben, wenn es auf dem Postweg zu lange gedauert hätte.

Einer dieser Helfer ist Heinz Clauss, der sich inzwischen bestens mit dem OnlineBuchungssytem auskennt. Denn der 91-Jährige war selbst einer der ersten, die im RobertBosch-Krankenhaus in Stuttgart geimpft wurden. Bei seiner eigenen Terminbuchung hat er Hilfe von seiner Enkelin bekommen, denn auch er hatte so seine Probleme. „Ich hatte geschimpft, dass die Anmeldung per Telefon erfolgen soll und ich mit meiner Schwerhörigkeit damit Schwierigkeiten habe“, erzählt er. Deshalb habe seine Enkelin sich kurzerhand mit seinem Smartphone eingewählt. „Die Anmeldung war dann kein Problem.“ Das sei am 27. Dezember gewesen. Bereits am 1. Januar bekam Clauss seine erste Spritze.

„Aus Fernsehen und Zeitung erfuhr ich dann, mit welchen Schwierigkeiten andere zu kämpfen haben und mir wurde erst bewusst, welches Glück ich hatte, so einfach an den begehrten Termin zu kommen.“ Als er dann von der Suche nach ehrenamtlichen Helfern im Stadtanzeiger gelesen habe, meldete er sich. „Ich habe ja Zeit und konnte immer wieder einen Einwahlversuch starten“, erklärt er. Warum er in Sachen Digitalisierung noch so fit sei? „Also so fit bin ich nur noch selten. Aber meine letzte Tätigkeit waren elektronische Steuerungen am PC auszuarbeiten und hiervon habe ich mir etwas aufbewahrt“, sagt der Fellbacher. Seine zweite Impfung hat der 91-Jährige übrigens am 22. Januar bekommen. „Die Impfungen habe ich gut vertragen“, macht er Mut.

Weitere Informationen:

Wer Unterstützung bei der Impfanmeldung benötigt, kann sich über die Nummer 0175 5378658, montags bis donnerstags von 8 bis 13 und 14 bis 16 Uhr, freitags von 8 bis 13 Uhr melden.

Außerhalb dieser Zeiten kann beim Treffpunkt Mozartstraße (0711 58567660) angerufen und auf den Anrufbeantworter gesprochen werden. Es erfolgt dann ein Rückruf. Die ausgetauschten Daten werden nur zur Vereinbarung der Impftermine genutzt.

Unterstützung bei Fahrten zum Impfzentrum können über das Deutsche Rote Kreuz angefragt werden. Bedürftige bekommen außerdem beim Amt für Soziales und Teilhabe, ebenfalls unter der Nummer 0175 5378658 erreichbar, Taxigutscheine, die den Großteil der Fahrtkosten ins Impfzentrum abdecken.

Anspruch haben Personen, die Grundsicherung oder Wohngeld bekommen oder die Bonuscard besitzen. Wer nicht dazugehört, aber dennoch bedürftig ist, kann seinen Rentenbescheid vorlegen.

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