Haushaltsplan 2026
21.05.2026
Genehmigung durch das Regierungspräsidium erfolgt
In seiner Sitzung am 24.03.2026 hat der Gemeinderat der Stadt Fellbach den Haushaltsplan 2026 beschlossen.
Der Haushaltsplan 2026 wurde mit Schreiben vom 20.05.2026 durch das Regierungspräsidium genehmigt.
Einbringung vom 24. Februar 2026 Download
Haushaltsreden
Stellungnahmen der Fraktionen
Informationen zu den Sparmaßnahmen
Die beiden städtischen Förderprogramme für Energiesparmaßnahmen an Wohngebäuden und für steckerfertige Balkon-Photovoltaikanlagen werden ab 2026 eingestellt. Das Programm müsste den neuen Richtlinien angepasst werden, dies wird nicht mehr erfolgen. Die Balkon-PV-Anlagen sind inzwischen günstiger und haben sich am Markt etabliert.
Die kostenfreie Energieberatung bleibt bestehen. Informationen dazu sowie Terminvereinbarungen sind über die Homepage der Stadt abrufbar.
Im Gebäudemanagement setzt die Stadt bei mehreren Stellschrauben an, um die laufenden Betriebs‑ und Bewirtschaftungskosten zu senken. Bei der Unterhaltsreinigung in Schulen, Sporthallen, Verwaltungsgebäuden und weiteren Liegenschaften werden mittelfristig Reinigungsintervalle und ‑umfänge überprüft und bedarfsgerecht angepasst. Ziel ist eine funktionale Reinigung „ausreichend, aber nicht mehr als nötig“: Hygiene und Mindeststandards in Schulen und Kindergärten bleiben gewahrt. Sonderreinigungen, z.B. das Entfernen von Harz in Sporthallen, sollen nach dem Verursacherprinzip künftig den Nutzenden in Rechnung gestellt werden.
Bei Reinigungs‑ und Hygieneprodukten sollen Standardisierung, Bündelung der Beschaffung und die Auswahl wirtschaftlicher, aber geeigneter Produkte die Kosten spürbar reduzieren. Das vereinfacht auch interne Abläufe, weil weniger Produktvarianten verwaltet und beschafft werden müssen. Ergänzend wird die Raumtemperatur in den städtischen Sporthallen im Rahmen des Energiemanagements um 1 Grad Celsius abgesenkt. Schon eine geringe Absenkung führt zu messbaren Energieeinsparungen, ohne dass die Hallen für den Sportbetrieb unzumutbar werden.
Das Sanierungsgebiet im Gewerbegebiet, das fast deckungsgleich mit dem IBA-Gebiet ist, wird grundsätzlich fortgeführt. Die Sanierungsmittel werden zwar vorübergehend für drei Jahre, doch kleine Maßnahmen, steuerliche Abschreibungen und Beratungen bleiben davon unberührt. Bestehende Verträge bleiben von den Kürzungen unberührt. Das Sanierungsgebiet läuft insgesamt mindestens 15 Jahre und birgt großes Potenzial – wirtschaftlich, energetisch und innovativ.
Bei freiwilligen Grünpflegeleistungen werden Weihnachtsbäume im Stadtgebiet reduziert und Pflanzkübel auf dauerhafte Bepflanzung umgestellt, um Pflanz‑ und Pflegekosten zu senken. In der Innenstadt werden Mahdgänge und Strauchschnitt nur so weit durchgeführt, wie es Verkehrssicherheit und Erscheinungsbild erfordern; Rasenflächen werden teilweise in naturnahe Wiesen umgebaut. Im Außenbereich werden Brombeer‑ und Strauchschnitt sowie Mahden von Wiesen und Weinbergfußwegen reduziert, ohne ökologische Ausgleichsflächen zu gefährden. Auf Friedhöfen werden der Ersatz vergreister Hecken 2026 ausgesetzt, Rasenflächen in artenreichere Wiesen umgewandelt und die Sanierung von Trittplatten auf das sicherheitsrelevante Maß beschränkt. Zudem verzichtet die Stadt auf zusätzliche Projekte der Grünstrategie, stellt das Fassadenbegrünungsprogramm ein und schafft keine neuen Straßenbaumbeete, sondern setzt stärker auf begleitende Maßnahmen und Förderprogramme für Baumpflanzungen.
Der Kooperationsvertrag mit der IBA’27 GmbH soll einvernehmlich ruhen. Formal bleibt Fellbach Teil des IBA-Projekts, verzichtet jedoch auf ein aktives Festival-Engagement bis 2027. Damit wird Fellbach 2027 kein offizieller Festivalstandort sein, und das Klenk-Areal wird nicht weiter als IBA-Plattform genutzt. Die befristete Projektstelle für das IBA-Management wird, nachdem die bisherige Stelleninhaberin Ende 2025 ausgeschieden ist, nicht neu besetzt. Bereits begonnene oder abgeschlossene Bauprojekte sollen gesichert, von der IBA initiierten Vorhaben mit Fellbach-Bezug ohne städtische Mittel weitergeführt und voraussichtlich 2027 in landeseigenen Immobilien in Fellbach präsentiert werden.
Hintergrund sind veränderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen und ein deutlich gestiegener organisatorischer und finanzieller Aufwand. Mit dem Projekt „Agriculture meets Manufacturing“ konnte Fellbach seit 2020 wichtige Impulse setzen und rund 490.000 Euro Fördermittel für Studien, Teilprojekte und Untersuchungen einwerben.
Fellbach hat den Ausbau der Kinderbetreuung in den vergangenen Jahren konsequent vorangetrieben. Es gab – wenn überhaupt – nur geringfügige Wartezeiten bei der Vergabe. Der hohe Ausbau- und Qualitätsstandard wird gehalten, dem Bedarf aber angepasst.
Trotz Elternbeiträgen und Zuschüssen beträgt das Defizit in diesen Bereich inzwischen knapp 25 Millionen Euro jährlich. Die seit drei Jahren sinkende Geburtenrate führt vor allem im U3‑Bereich dazu, dass mehr Plätze vorhanden sind, als aktuell benötigt werden. Daher wird es zu einer behutsamen Strukturanpassung kommen – insbesondere bei kleineren Einrichtungen mit Sanierungsbedarf oder organisatorischen Herausforderungen wird die Weiterführung der Einrichtungen überprüft. Eventuelle Schließung sollen möglichst ohne Einrichtungswechsel für die Kinder erfolgen.
Die Öffnungszeiten sollen moderat in zwei Schritten ab dem Kindergartenjahr 2026/2027 reduziert werden: Ganztagsangebote auf 40 Wochenstunden, bei den verlängerten Öffnungszeiten auf 32,5 Stunden. In Ausnahmefällen steht weiterhin ein Betreuungsangebot von 50 Stunden zur Verfügung, wenn dies aufgrund der Arbeitszeiten dringend erforderlich ist. Die konkrete Ausgestaltung wird im Dialog mit den freien Trägern abgestimmt, um die Betreuungsbedarfe weiterhin bestmöglich zu berücksichtigen.
Zudem wird der städtische Zuschuss an den TagesEltern Fellbach Kernen e.V. spätestens zum 1. September 2026 eingestellt.
Die Investitionsförderung wird bis auf die darin enthaltenen Gruppenpauschalen ausgesetzt.
Die „Neue Mitte Fellbach“ ist ein zentrales Stadtentwicklungsprojekt, das mit erheblichen Fördermitteln verbunden ist. Einsparmöglichkeiten sieht die Haushaltsstrukturkommission jedoch in der zweiten Baustufe. So ist geplant, auf das ursprünglich vorgesehene große Dach über dem Kirchplatz und die dafür nötigen Fundamente zu verzichten. Dadurch kann die Stadt die Investitionskosten um etwa 1,16 Millionen Euro senken und vermeidet zusätzliche laufende Ausgaben, etwa für Wartung, Reinigung und Pflege des begrünten Dachs.
Die Funktion des Mobilitätshubs und der neuen Endhaltestelle der U1 bleibt vollständig erhalten: Barrierefreiheit, leistungsfähiger Umstieg und verkehrliche Leistungsfähigkeit sind auch ohne Dach gewährleistet. Die Förderfähigkeit der zentralen Projektbestandteile bleibt bestehen. Statt eines aufwändigen Dachs soll ein neues Platzkonzept mit höherem Grünanteil entwickelt werden, das Aufenthaltsqualität, Beschattung und Klimaanpassung mit kostengünstigeren Mitteln sichert.
Bei bewirtschafteten Parkplätzen werden die Gebührenordnungen überprüft und gegebenenfalls angepasst, um Mehreinnahmen zu erzielen. Ein umfassendes neues Parkraummanagement wird aus Rücksicht auf den Einzelhandel derzeit nicht umgesetzt.
Im Stellenplan werden zusätzlich zur neunmonatigen Stellenbesetzungssperre 6,65 Vollzeitäquivalente abgebaut, überwiegend durch Fluktuation und Aufgabenüberprüfung. Ziel ist, die Personalkosten schrittweise zu senken, ohne laufende Arbeitsverhältnisse unmittelbar anzutasten und die Leistungsfähigkeit der Verwaltung zu gefährden.
Ein Ziel der Konsolidierung ist, die Personalkosten mittelfristig zu senken und mittelfristig zu stabilisieren, ohne in bestehende Arbeitsverhältnisse einzugreifen.
Ab dem 1. Januar 2026 gilt eine „relative“ Stellenbesetzungssperre: Freiwerdende Stellen bleiben in der Regel neun Monate unbesetzt, um Aufgaben und Abläufe zu überprüfen.
Ausnahmen gibt es für gesetzlich vorgeschriebene Funktionen, pädagogische Fachkräfte sowie Ausbildungs- und Vorbereitungsdienste. Neue Stellen dürfen nur geschaffen werden, wenn an anderer Stelle Stellen entfallen – faktisch also ein Stellenstopp.
Befristete Stellenanteile laufen zum 30. Juni 2026 aus und werden nur bei zwingendem Bedarf verlängert.
Bereiche in denen übertarifliche Leistungen angeboten werden, werden überprüft. Bei Neueinstellungen sollen übertarifliche Vergütungen Eingruppierungen künftig grundsätzlich nicht mehr gewährt werden.
Soziale Zusatzleistungen werden etwas reduziert: Der Zuschuss zum Deutschland‑Ticket sinkt ab Juli 2026 um 5 Euro auf 40 Euro im Monat für Festangestellte und 20 Euro für geringfügig Beschäftigte. Der Rad‑Bonus entfällt ab Januar 2026.
Die Zahl der Praktika- und Ausbildungsplätze wird geringfügig reduziert und noch besser mit der Personalplanung der Stadtverwaltung verknüpft.
Der jährliche Zuschuss an den Stadtmarketing Fellbach e.V. wird 2026 einmalig um 12.500 Euro auf 112.500 Euro abgesenkt, der Verein trägt damit zur Haushaltskonsolidierung bei, kann seine Arbeit aber grundsätzlich fortführen.
Die Stadt überprüft ihren Immobilienbestand und will Liegenschaften veräußern, die nicht zwingend für die Aufgabenerfüllung benötigt werden. Dadurch sollen kurzfristig Mittel für den Finanzhaushalt frei werden und langfristig Unterhalts‑ und Sanierungskosten entfallen. Die Verkäufe werden zeitlich gestaffelt, um soziale Aspekte und städtebauliche Interessen zu berücksichtigen.
Die Stadt setzt ab dem Haushaltsjahr 2026 die städtischen Richtlinien zur Förderung von Investitionsmaßnahmen für Vereine, Träger sozialer Einrichtungen, Kirchen (Körperschaften des öffentlichen Rechts) und staatlich anerkannte Bildungseinrichtungen aus. Neue Zuschüsse für Investitionen dieser Institutionen sollen daher bis auf Weiteres nicht mehr gewährt werden. Ausnahmen von dieser Regelung kann der Gemeinderat beschließen.