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Antrag auf Aktenauskunft

Die Aktenauskunft erfolgt rein elektronisch verschlüsselt per E-Mail.

Sollten Sie nicht Eigentümer/in des Grundstücks/Gebäudes sein ist eine Vollmacht vorzulegen. Diese muss mit dem Antrag hochgeladen werden.

Für die Aktenauskunft entstehen Gebühren von 16 € je Zeiteinheit

(1 Zeiteinheit = 15 Minuten).

Die Bearbeitung der Aktenauskunft kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten daher von Rückfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen.

Bei Fragen zur Aktenauskunft wenden Sie sich bitte an das Baurechtsamt:

Tel. 0711/5851-323, E-Mail: baurechtsamt@fellbach.de

Antragsteller/in
Eigentümer/in:
Empfänger Gebührenbescheid:

Die Auskunft wird für folgendes Grundstück/Gebäude beantragt:

Folgende Auskünfte werden benötigt:


Sie haben die Möglichkeit uns noch weitere Unterlagen zu übermitteln:


Wählen Sie nun ABSENDEN um uns Ihren Antrag auf Aktenauskunft zu übermitteln.