Die 8 Startmaßnahmen der Kommunalen Wärmeplanung
Die Landesgesetzgebung gibt vor, dass mindestens 5 Maßnahmen im Wärmeplan zu benennen sind, mit deren Umsetzung in den ersten fünf Jahren begonnen werden soll.
Die Stadt zusammen mit den Stadtwerken Fellbach haben insgesamt acht Startmaßnahmen identifiziert, die in den kommenden Jahren bearbeitet werden sollen.
KWP-Startmaßnahmen
Im Wärmeplan sind 13 Wärmenetzprüfgebiete dargestellt. Anhand übergeordneter Kriterien konnte eine potenzielle Eignung für die leitungsgebundene Wärmeversorgung (Wärmenetze) in den Gebieten identifiziert werden. Um die Umsetzbarkeit festzustellen, sind weitere und detaillierte Untersuchungen notwendig.
Beschreibung der Maßnahme:
Die 13 Wärmenetzprüfgebiete sollen hinsichtlich ihrer konkreten Umsetzbarkeit bis zum Zieljahr 2040 im Detail geprüft werden. Dabei sollen neben der technischen Realisierbarkeit auch die Absatzpotenziale und die vor Ort verfügbaren erneuerbaren Wärmequellen mit einbezogen werden.
Aktueller Stand der Maßnahme:
Aktuell wird bereits für sechs der insgesamt 13 Wärmenetzgebiete eine Machbarkeitsstudie durchgeführt. Dabei wird unter anderem im Detail geprüft, welche Wärmequellen vor Ort nutzbar sind und ob die Wärmeversorgung bezahlbar umgesetzt werden kann. Die ersten Ergebnisse werden Anfang 2026 erwartet. Die übrigen Wärmenetzprüfgebiete sollen im Anschluss geprüft werden.
Weitere Informationen zu den Wärmenetzprüfgebieten sowie dem Stand der Prüfungen siehe Wärmenetzprüfgebiete
Beschreibung der Maßnahme:
Ein Standortkonzept zur Errichtung von Heizzentralen in den Wärmenetzprüfgebieten soll entworfen werden. Dies betrifft sowohl Prüfgebiete ohne, als auch Prüfgebiete mit bestehenden Heizzentralen, da sich die Standorte dekarbonisierter Heizzentralen an den verfügbaren erneuerbaren Energieträgern orientieren müssen.
Aktueller Stand der Maßnahme:
Aktuell wird bereits für sechs der insgesamt 13 Wärmenetzgebiete eine Machbarkeitsstudie durchgeführt. Dabei wird auch untersucht, welche Anforderungen die Heizzentralen erfüllen müssen – beispielsweise welche Standorte für Heizzentralen geeignet sind, wie groß sie sein müssen und wie viel Fläche dafür benötigt wird.
Für die zukünftige Wärmeerzeugung wird ein Energieträgermix aus unterschiedlichen Erneuerbaren Energien zum Einsatz kommen.
Beschreibung der Maßnahme:
Der mögliche Beitrag der Geothermie zum zukünftigen erneuerbaren Betrieb der Wärmenetze soll durch Machbarkeitsstudien ermittelt werden. Dafür werden in verschiedenen Studien und ggf. mit Probebohrungen unterschiedliche Bohrtiefen betrachtet.
Aktueller Stand der Maßnahme:
Aktuell wird bereits für sechs der insgesamt 13 Wärmenetzgebiete eine Machbarkeitsstudie durchgeführt. In dieser Studie wird auch untersucht, ob Geothermie als eine der potenziellen Wärmequellen für die Wärmenetze geeignet ist.
Beschreibung der Maßnahme:
Die Nutzbarkeit der Flusswärme des Neckar zur Einspeisung in ein zukünftiges Wärmenetz mit Hilfe einer Großwärmepumpe soll ermittelt werden. Dafür sollen in einer Machbarkeitsstudie Energiepotenziale und mögliche Standorte für Großwärmepumpen bestimmt werden, wobei sämtliche Standortrestriktionen Berücksichtigung finden sollen. Neben den Restriktionen zur Standortwahl sollen außerdem eventuell konkurrierende Pläne der Nachbargemeinde Berücksichtigung finden, um einen möglichen Interessenskonflikt frühzeitig zu erkennen und zu lösen.
Aktueller Stand der Maßnahme:
Erste Voruntersuchungen deuten darauf hin, dass die Nutzung der Flusswärme des Neckars für das nächstgelegene Wärmenetzprüfgebiet Oeffingen West aufgrund der Entfernung derzeit nicht wirtschaftlich nutzbar ist. Deshalb konzentriert sich die Stadt derzeit auf andere vorrangige Maßnahmen der kommunalen Wärmeplanung.
Beschreibung der Maßnahme:
Ein integriertes Quartierskonzept soll im IBA-Gebiet durchgeführt werden, um eine quartiersspezifische, maßgeschneiderte Lösung zur Wärmeversorgung und Sanierung zu erarbeiten. Der Antrag auf Förderung des Vorhabens nach KfW 432 soll vorbereitet werden.
Aktueller Stand der Maßnahme:
Das KfW-Förderprogramm 432 „Energetische Stadtsanierung“ wurde im Jahr 2024 eingestellt. Daher konnte bisher kein Förderantrag für ein integriertes Quartierskonzept gestellt werden. Nachdem das Programm Ende 2025 wieder aufgenommen wurde, gilt es nun zu prüfen, ob eine Antragstellung zielführend ist. Im Rahmen der Internationalen Bauausstellung wurden für das IBA-Gebiet dennoch ein Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept erstellt und erste Teilprojekte umgesetzt. Mehr Informationen gibt es auf der offiziellen IBA-Webseite.
Beschreibung der Maßnahme:
Eine gesamtstädtische Strategie zum Ausbau der Photovoltaikanlagen soll von der Stadt Fellbach in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Fellbach erarbeitet werden. Dafür werden Dach-/Gebäudeflächen, Freiflächen, versiegelte Flächen (z.B. Parkplätze) in den Blick genommen werden, weshalb sich die konkreten Maßnahmen an der Art der Flächen orientieren werden.
Aktueller Stand der Maßnahme:
Die Projektvorstellung anhand einer Präsentation im Gemeinderat am 27.09.2023 können Sie als pdf.-Datei hier herunterladen: Solarstrategie_Fellbach.pdf
Zwar liegt noch keine umfassende Strategie vor, einzelne Teilbereiche wurden jedoch bereits begonnen. So werden die städtischen Gebäude nach und nach mit Photovoltaikanlagen ausgestattet. Zukünftig sollen vor allem private und gewerbliche Dachflächen fokussiert werden. Zudem weist der fortgeschriebene Teilregionalplan entlang der B14 ein Vorranggebiet für Freiflächen-PV aus. Weitere Informationen dazu finden Sie in der Pressemitteilung und der Gemeinderatsvorlage.
Beschreibung der Maßnahme:
Das städtische Förderprogramm für "Energiesparmaßnahmen an Wohngebäuden" soll mit Blick auf die Ziele der kommunalen Wärmeplanung sowie existierenden Landes-/Bundesförderprogrammen überarbeitet und ggf. erweitert werden, um deren Umsetzung bestmöglich unterstützen zu können.
Aktueller Stand der Maßnahme:
Aufgrund der aktuellen Haushaltslage wird das Förderprogramm für "Energiesparmaßnahmen an Wohngebäuden" ab 2026 eingestellt.
Beschreibung der Maßnahme:
Das im Zuge der Wärmeplanung ermittelte Windpotenzial soll konkretisiert werden. Für den Standort Kappelberg wird eine Machbarkeitsstudie durchgeführt, die konkret die Standorteignung, eine Abschätzung der Windhöffigkeit sowie bestehende Restriktionen darstellt.
Aktueller Stand der Maßnahme:
In dem aktuell fortgeschriebenen Teilregionalplan gibt es für den Kappelberg kein Vorranggebiet für Windenergie. Dies liegt an bestehenden rechtlichen Vorgaben, die den Bau einer Windkraftanlage an diesem Standort verhindern. Weitere Details und Hintergründe finden Sie in der Pressemitteilung sowie in der Gemeinderatsvorlage.