Grüne Vorgärten
Unsere Vorgärten beeinflussen die Temperatur, Luftfeuchtigkeit und Trockenheit in unserem direkten Lebensumfeld. Im Anbetracht der Klimakrise nehmen sie daher eine wichtige Rolle für das Stadtklima ein. Auch gegen die Biodiversitätskrise kann hier mit wenigen Maßnahmen viel bewirkt werden.
Wird ein Vorgarten begrünt, kann er das Stadtklima verbessern, Lebensraum für Tiere und Pflanzen bieten und auch das Straßenbild aufwerten. Das steigert die Wohnqualität und den materiellen Wert des Wohngebiets. Dabei ist ein grüner Vorgarten oft pflegeleichter und kostengünstiger als vermutet.
Das Förderprogramm
Die Stadt Fellbach möchte Privatpersonen und Gewerbetreibende bei der Begrünung des öffentlichen Straßenraums zum Mitmachen anregen. Während der Umgestaltung der Hofener Straße und Johann-Schwarz-Straße können Anwohnerinnen und Anwohner eine Förderung für die Umgestaltung ihres angrenzenden Vorgartens beantragen:
- | Pro Grundstück sind bis zu 50 % der Kosten förderfähig aber maximal 2.000 € Förderung möglich. |
- | Antragsberechtigt sind Privatpersonen und Gewerbetreibende aus der Johann-Schwarz-Str. und Hofener Str. in Oeffingen. |
- | Ein Antrag auf Förderung kann bis zum 01.06.2025 beim Tiefbauamt der Stadt Fellbach eingereicht werden. |
- | Vor Antragsstellung ist ein Beratungsgespräch verpflichtend. |
Förderfähige Maßnahmen
(Teil-)Entsiegelung | |
Anlage einer Blühwiese | |
Insektenfreundliche Staudenpflanzungen | |
Pflanzen von Bäumen und Sträuchern | |
Fassadenbegrünung | |
Dachbegrünung | |
Ablauf der Antragsstellung und Förderung
1. | Vereinbaren Sie einen Termin beim Tiefbauamt der Stadt Fellbach, um ein einmaliges persönliches Beratungsgespräch zu erhalten. Kontakt |
2. | Einreichung eines formlosen Antrags bis spätestens 01.06.2025 |
Der Antrag muss eine detaillierte Beschreibung der Maßnahme, einen Zeitplan und eine Kostenauflistung erhalten (Vorlage eines Angebots einer Fachfirma oder Auflistung der Materialkosten bei Eigenleistung). | |
3. | Anhand der eingereichten Unterlagen wird über die Förderfähigkeit entschieden. |
4. | Die Umsetzung der Maßnahme muss spätestens ein Jahr nach Zuschussbewilligung erfolgt sein. |
5. | Einreichen der Rechnungen (in Kopie) spätestens zwei Monate nach Fertigstellung der Maßnahme. |
6. | Abnahme durch die Stadt Fellbach und Auszahlung der Förderung. |
Zum Download
Richtlinien des Förderprogramms Grüne Vorgärten
Im Rahmen dieses Förderprogramms werden nur Maßnahmen auf Flächen gefördert, die der Straße zugewandt sind. Sie möchten Ihren Garten auf der von der Straße abgewandten Seite ökologisch gestalten? Gerne können Sie auch einen Termin für unsere kostenlose Gartenberatung vereinbaren. Termine finden jährlich im Frühjahr statt und werden auf der Homepage und im Stadtanzeiger bekannt gegeben. Weitere Informationen finden Sie hier: