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Der JGR setzt sich aus 15 gewählten Mitgliedern zusammen. Da mehr Kandidierende auf der Liste standen, rücken die übrigen nach, falls ein Mitglied des JGR sein Amt vorzeitig niederlegt.
In den letzten 25 Jahren hat der JGR Fellbach viel bewegt und umgesetzt- einen Überblick über die Aktionen des letzten Jugendgemeinderats findest du hier.
Wichtig zu wissen
- Rechtliches
In Baden-Württemberg gibt es viele Gesetze, eines davon ist die Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO BW). Die GemO BW regelt zum Beispiel wie ein Gemeinderat gewählt wird oder welche Rechte ein Oberbürgermeister hat. Für Kinder und Jugendliche gibt es einen wichtigen Paragraphen in der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg: §41 a GemO BW. Hier steht, dass Kinder bei Planungen und Vorhaben der Gemeinde in angemessener Weise beteiligt werden sollen- Jugendliche müssen sogar beteiligt werden. Damit das gut gelingen kann, hat die Stadt Fellbach unter anderem einen Jugendgemeinderat eingerichtet.
- Aufgaben des Jugendgemeinderats
Der Jugendgemeinderat nimmt die Aufgabe wahr, die Interessen von Kindern und Jugendlichen in Fellbach gegenüber dem Gemeinderat und der Verwaltung zu vertreten. Das heißt, dass allgemeine Anliegen oder Interessen direkt an dich als Mitglied des Jugendgemeinderats herangetragen werden können. Deine Aufgabe ist es dann, im Gremium darüber zu berichten. Der Jugendgemeinderat überlegt in der Sitzung zusammen mit der Verwaltung, ob und wie die Interessen gemeinsam umgesetzt werden können. Damit hast du als Mitglied des Jugendgemeinderats eine ganz wichtige Aufgabe: du erklärst den Mitarbeitenden in der Verwaltung, was Kinder und Jugendliche wollen und brauchen und erarbeitest dann zusammen mit der Verwaltung eine Lösung.
- Amtszeit und Größe des Gremiums
In den Jugendgemeinderat ist man für drei Jahre gewählt. Wenn man aus dem Jugendgemeinderat austreten möchte, dann muss man sich bei der Oberbürgermeisterin von Fellbach abmelden. In den Jugendgemeinderat werden 15 Mitglieder gewählt, die ehrenamtlich tätig sind.
- Sitzungen
Die Sitzungen des Jugendgemeinderat Fellbach finden in der Regel einmal im Monat im Rathaus statt. Von der Verwaltung ist immer jemand dabei: normalerweise kommt eine Mitarbeiterin des Stadtjugendreferats und unterstützt das Gremium beim Ideen sammeln, koordinieren und umsetzen. Die Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich, das heißt, dass auch andere interessierte Zuhörer:innen kommen können. Für gewählte Mitglieder des Jugendgemeinderats gibt es eine kleine Verpflegung während der Sitzung und wenn du anwesend bist, bekommst du auch Sitzungsgeld.
- Projekte
In den letzten 25 Jahren haben viele tolle Projekte stattgefunden, die vom Jugendgemeinderat organisiert worden sind. Ob Partys im Jugendhaus, Studienfahrten nach Brüssel und Straßburg, ein Stadtstrand oder die Mitarbeit beim Rebstockfestival: jedes Gremium konnte seinen ganz eigenen Schwerpunkt setzen. Das Stadtjugendreferat freut sich schon auf dich und deine Projektideen!
Wahlberechtigt sind nach §1 Abs. 2 der Wahlordnung alle Jugendlichen, die am letzten Tag des Wahlzeitraums das 14. Lebensjahr und am zweiten Tag des Wahlzeitraums das 19. Lebensjahr vollenden und zusätzlich seit mindestens drei Monaten in Fellbach wohnen.
Einfach ausgedrückt heißt das:
- Du darfst (schon) wählen, wenn du spätestens am 15. Dezember diesen Jahres 14 Jahre alt wirst ...
- Du darfst (noch) wählen, wenn du am 02. Dezember diesen Jahres höchstens 19 Jahre alt wirst ...
- ... UND seit mindestens drei Monaten in Fellbach wohnst.
Im Zeitraum vom 18. November bis 22. November 2024 senden wir dir einen Brief mit einer Tan Nummer zu. In diesem Brief findest du auch einen QR-Code, über den du dich ganz einfach vom 01. Dezember bis 15. Dezember 2024 einloggen und dann online wählen kannst.
Manchmal geht so ein Tan auch verloren. Kein Problem: Du kannst uns gerne eine Mail schreiben, dann schicken wir dir deinen Tan nochmal zu.
Und wieder hilft ein Blick in die Wahlordnung: In §1 Abs. 2 steht, dass alle wahlberechtigten Jugendlichen auch wählbar sind.
Konkret heißt das, dass du dich bewerben darfst, wenn:
- Du am 15. Dezember diesen Jahres mindestens 14 Jahre alt bist ...
- Du am 02. Dezember diesen Jahres höchstens 19 Jahre alt wirst ...
- ... UND du seit mindestens drei Monaten in Fellbach wohnst.
Du hast dich entschieden, zu kandidieren? Wir freuen uns auf deine Bewerbung!
Diese kannst du hier ausfüllen und einfach digital abschicken. Die Bewerbungsfrist ist der 05. November 2024, beachte bitte auch unsere Hinweise zum Datenschutz.
Bitte beachte, dass wenn du unter 16 Jahre alt bist, deine Eltern die Einverständniserklärung zur Verwendung deiner Daten ebenfalls unterschreiben müssen. Das Formular dazu findest du hier. Das ausgefüllte Formular muss spätestens am 05. November 2024 bei der Stadt Fellbach eingegangen sein, sonst können wir deine Bewerbung leider nicht annehmen.
Bitte schicke uns dein ausgefülltes Formular per Post oder gib es bei uns ab:
Stadt Fellbach, Stadtjugendreferat z.Hd. Kathrin Novak, Marktplatz 1, 70734 Fellbach.