Das Land Baden-Württemberg unterstützt die zusätzliche Sprachförderung in Kindergärten (SPATZ) und anderen Kindertageseinrichtungen durch finanzielle Zuwendungen.
Folgende Träger von Kindertageseinrichtungen können Zuwendungsempfänger sein:
- kommunale Träger
- kirchliche Träger
- sonstige freie Träger
- geeignete andere juristische Personen
- geeignete Gesellschaften des bürgerlichen Rechts
Die Höhe der Zuwendung beträgt 2.200 Euro je anerkannter Fördermaßnahme beziehungsweise Fördergruppe.
Hinweis: Beteiligen sich die Eltern aktiv an der Sprachförderung, können Sie als Träger pro Fördergruppe 500 Euro zusätzlich erhalten.