Das Hilfspaket soll gemeinnützige Vereine und zivilgesellschaftliche Organisationen in Baden-Württemberg aus den Zuständigkeitsbereichen des Ministeriums für Soziales und Integration finanziell unterstützen.
Das gilt vor allem für solche im sozialen Bereich, die
- aufgrund der Corona-Pandemie unverschuldet in Existenznot geraten sind oder zu geraten drohen und
- bislang keine oder keine auskömmliche, im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stehende, finanzielle staatliche Unterstützung erhalten haben.
Beispiele für Vereine, die antragsberechtigt sind:
- Nachbarschaftshilfen,
- Offene Hilfen,
- Tafelvereine,
- Selbsthilfevereine,
- Betreuungsvereine,
- Mehrgenerationenhäuser,
- Vereine und freie Träger der Kinder- und Jugendarbeit/ Träger der freien Jugendhilfen,
- Familien- und Mütterzentren,
- Migrantenvereine und -organisationen,
- Vereine und Organisationen im Bereich der Demokratieförderung,
- Frauen- und Kinderschutzhäuser,
- gemeinnützige Träger der Schwangerschaftsberatung,
- Vereine im Bereich der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung sowie solche im Bereich der Wohnungslosenhilfe.
Die Gelder aus diesem Finanzhilfe-Programm werden als nicht rückzahlbare Billigkeitsleistung zur Überwindung des existenzbedrohlichen Liquiditätsengpasses gewährt, der durch die Corona-Pandemie vom Frühjahr 2020 entstanden ist.
Es kann eine einmalige Soforthilfe bis zu einer maximalen Höhe von insgesamt 12.000 Euro beantragt werden.