Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger und Bürgerinnen und das Hauptorgan der Gemeinde. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde, soweit nicht der Oberbürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Gemeinderat bestimmte Angelegenheiten überträgt. Über die wichtigsten Angelegenheiten der Gemeinde kann nur der Gemeinderat Beschluss fassen.
Obwohl zwischen dem Gemeinderat und dem Oberbürgermeister kein Über- und Unterordnungsverhältnis besteht, räumt die Gemeindeordnung dem Gemeinderat im Hinblick auf seine Funktion als Hauptorgan doch das Recht ein, die Ausführung seiner Beschlüsse durch den Oberbürgermeister zu überwachen. Ebenso obliegt es ihm, dafür zu sorgen, dass Missstände, die in der Gemeindeverwaltung auftreten, durch den Oberbürgermeister beseitigt werden.
Die Gemeinderäte sind ehrenamtlich tätig. Der Oberbürgermeister verpflichtet die Gemeinderäte in der ersten Sitzung öffentlich auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten.
Der Gemeinderat besteht aus dem Oberbürgermeister als Vorsitzendem und den ehrenamtlichen Mitgliedern (Gemeinderäte). In Städten führen die Gemeinderäte die Bezeichnung Stadtrat.
Seit der Kommunalwahl am 07.06.2009 hat die Stadt Fellbach als Folge der Abschaffung der unechten Teilortswahl noch 32 Stadträte, die sich auf vier Fraktionen verteilen. Die Amtszeit der Gemeinderäte beträgt 5 Jahre. Sie werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl von den Bürgern gewählt.
Der Gemeinderat - Ehrenamt zum Wohl der Bürger
Umfassende Informationen über die Zusammensetzung und die Sitzungen finden Sie im Onlineportal des Gemeinderates.
Onlineportal des Fellbacher Gemeinderates

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