Die Neufassung des Förderprogramms der Stadt Fellbach für Energiesparmaßnahmen an Wohngebäuden wurde am 4. Mai 2011 im Gemeinderat beschlossen. Das Programm sieht Zuschüsse für Energiesparmaßnahmen vor, die der Vermeidung des fossilen Energieverbrauchs dienen. Dies sind Wärmedämmungsmaßnahmen an Gebäudefassaden und Fenstern, Dachflächen und (als zusätzliche Maßnahme) Kellerdecken zu. Außerdem wird die Errichtung thermischer Solaranlagen in Bestandsbauten gefördert.
Um die Förderung allerdings in Anspruch nehmen zu können, muss die kostenlose Energieberatung der Stadt wahrgenommen werden. Hierfür steht der Architekt und ausgebildete Energieberater Martin Mende zur Verfügung. Jeden Dienstag zwischen 13 und 16 Uhr beantwortet er im Foyer der Stadtwerke Fragen. Außerdem ist er donnerstags von 15 bis 18 Uhr im Zimmer 249 des Rathauses anzutreffen. Die Beratung kann ohne Termin wahrgenommen werden. Um eventuellen Wartezeiten aber aus dem Weg zu gehen, ist es von Vorteil, unter der Telefonnummer 5754-369 ein Beratungstermin zu vereinbaren.
Die Förderrichtlinien und das Antragsformular können als PDF-Datei heruntergeladen werden.
Förderprogramme
Förderprogramm der Stadt Fellbach für Energiesparmaßnahmen an Gebäuden
Grünberatung Zuschüsse
Die Stadt Fellbach bietet als Dienstleistung eine kostenlose Grünberatung an. Darüber hinaus gibt es bei der Stadt Fellbach seit 1985 ein Förderprogramm für die Förderung von Entsiegelungen und Begrünungen. 1987 wurde der Geltungsbereich ausgeweitet und seit 1991 werden Dachbegrünungen auch bei Neubauten bezuschusst (sofern nicht im Bebauungsplan oder durch Auflagen vorgeschrieben)
Zuschussmodalitäten:
- Eigentümer, Mieter und Pächter von Grundstücken, die innerhalb des bebauten Stadtgebiets liegen, können zu den Kosten für Begrünungsmaßnahmen einen Zuschuss beantragen. Mieter und Pächter müssen eine Einverständniserklärung des Eigentümers vorlegen. Gefördert werden folgende Maßnahmen:
- Beseitigung von Asphalt- und Betonflächen zugunsten einer Begrünung
- Begrünung von befestigten Vor- und Hofflächen durch Bäume, Sträucher, Blumenbeete und Grasflächen
- Begrünung von Fassaden und Mauern durch Kletterpflanzen
- Dachbegrünung
- Der Zuschuss beträgt 25 Prozent der Kosten für die Begrünungsmaßnahme, jedoch höchstens 25 Euro pro Quadratmeter begrünter Fläche und insgesamt nicht mehr als 750 Euro. Im Einzelfall können auch höhere Zuschüsse erfolgen.
Der Antrag auf Bezuschussung ist vor Beginn der Maßnahme zu stellen: Die Maßnahme muss im Einvernehmen mit dem Stadtplanungsamt vorgenommen werden. Die Begrünung muss mindestens zehn Jahre unterhalten werden, andernfalls ist der Zuschuss zurückzuzahlen. Ein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss oder auf eine bestimmte Höhe der Förderung besteht nicht.
Die Beratungen werden vom Stadtplanungsamt unter Beteiligung von Gartenfachleuten zusammen mit den Eigentümern, evtl. auch Architekten und ausführenden Firmen, durchgeführt. Jedermann kann die kostenlose Beratung in Anspruch nehmen. Auch die örtlichen Gartenarchitekten, Architekten und Gartenbaufirmen stehen Ihnen bei Ihrer Entscheidung mit fachmännischem Rat zur Seite.


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