Der Zensus ist eine registergestützte Volks,-Gebäude,- und Wohnungszählung zum Stichtag 9. Mai 2011
Registergestützt bedeutet, dass bereits vorhandene Daten aus den Melderegistern, der Finanz,- und Arbeitsverwaltung und anderen Quellen verwendet werden, um die Bevölkerung so wenig wie möglich zu belasten und die Kosten gering zu halten.
Zusätzlich erfolgen Befragungen
a) in Haushalten (Stichprobe, d.h. nur ca. 10% der Fellbacher Einwohnerinnen und Einwohner)
b) bei Gebäude –und Wohnungseigentümern
c) in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften wie z.Bsp. Alten,-und Behinderteneinrichtungen u.a.
Zusammen ergeben diese Daten das Gesamtergebnis des Zensus.
Zensus 2011 in Fellbach
Ziele
Der Zensus hat zwei wichtige Ziele. Ganz wichtig ist die Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl. Diese Zahl ist direkt und indirekt maßgebend für viele kommunale Vorgänge, wie Ausgleichszahlungen von Land und Bund, Einteilung der Wahlkreise und Wahlbezirke; Stimmenverteilung der Bundesländer im Bundesrat usw.
Die Bevölkerungsfortschreibung ist in den letzten Jahren ungenau geworden. Mit dem Zensus werden diese Zahlen wieder auf den aktuellen Stand gebracht.
Das weitere Ziel des Zensus ist es, Informationen zum Wohnraum, zur Bildung und zum Erwerbsleben zu gewinnen, z.Bsp. wie viele Erwerbstätige gibt es in Fellbach und wieviele davon sind selbständig oder wieviele Schulen, Kindergärten, Altenpflegeeinrichungen werden in den kommenden Jahren in Fellbach benötigt bzw. wie viele Wohnungen gibt es in Fellbach und wie sind diese ausgestattet.
Zusätzlich werden die Daten EU-weit vergleichbar sein.
Inhalt/Verfahren
Wer und wie wird befragt?
In Fellbach und anderen Städten über 30.000 Einwohner/innen sind Erhebungsstellen eingerichtet worden, die mit der Durchführung der Haushaltebefragung und der Befragung in den Sonderbereichen (Wohnheime und Gemeinschaftsunterkünfte) beauftragt sind.
Die Erhebungsstelle im Rathaus Fellbach betreut und verwaltet 52 Interviewerinnen und Interviewer, stellt die notwendigen Materialien für die Befragungen zur Verfügung und überwacht die Ausgabe und den Rücklauf der Fragebögen, bis diese vom Statistischen Landesamt zur Auswertung abgeholt werden.
In Fellbach werden ca. 5.000 Personen in ausgewählten Anschriften befragt (Stichprobe). Zusätzlich wird eine Vollerhebung der Bewohnerinnen und Bewohner in Sonderbereichen wie Alten,- und Behinderteneinrichtungen durchgeführt.
Seit 02. Mai 2011 sind 49 Interviewerinnen und Interviewer im Fellbacher Stadtgebiet unterwegs, um die Anschriften aufzusuchen und ihre Befragungstermine schriftlich anzukündigen.
Die Haushalte der ausgewählten Anschriften finden in ihrem Briefkasten einen Umschlag mit der Aufschrift „Zensus“ und adressiert an „die Auskunftspflichtigen bzw. die Haushaltsmitglieder des Zensus 2011“. Darin enthalten sind Informationen zum Zensus, Rechtsgrundlagen und eine Terminankündigungskarte mit einem Terminvorschlag zur Befragung. Die Auskunftspflichtigen sollten sich mit dem/der Interviewer/in in Verbindung setzen, falls der Termin nicht wahrgenommen werden kann.
Bis ca. Mitte Juni 2011 werden alle ausgewählten Haushalte informiert sein.
Seit 10.Mai 2011 finden die Befragungen in den Haushalten statt. Die Interviewerinnen und Interviewer suchen die ausgewählten Anschriften auf und füllen die Fragebögen mit den darin wohnhaften Personen aus. Die Interviewerinnen und Interviewer sind sorgfältig von der Erhebungsstelle ausgesucht, für ihre Aufgabe geschult und auf Zuverlässigkeit, Verschwiegenheit und Einhaltung des Statistikgeheimnisses verpflichtet worden.
Für die Sonderbereiche sind 3 weitere Interviewer im Einsatz.
Datenschutz
Datenschutz bedeutet den Schutz der persönlichen Daten des Einzelnen vor Mißbrauch. Keine persönlichen Einzeldaten, die durch den Zensus ermittelt werden, dürfen den Bereich der amtlichen Statistik verlassen.
Deshalb werden die Daten durch bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen gesichert:
1) die Erhebungsstelle im Fellbacher Rathaus ist von anderen Verwaltungsbereichen räumlich und personell abgeschottet und eigenständig.
2) Sowohl die Erhebungsstellen, als auch die Interviewerinnen und Interviewer sind auf Verschwiegenheit, Verläßlichkeit, Einhaltung des Statistikgeheimnisses und den Datenschutz verpflichtet worden.
3) Für die EDV-gestützte Datenübermittlung gelten spezielle Sicherheitsanforderungen.
4)Die aus dem Zensus gewonnenen Daten dienen rein statistischen Zwecken und dürfen nicht an die Verwaltungsinstitutionen zurückfließen (Rückspielverbot).
Ergebnisse
Die ersten Ergebnisse des Zensus sollen nach derzeitigem Stand im November 2012 veröffentlicht werden, also 18 Monate nach dem Stichtag. Zu diesem Zeitpunkt werden voraussichtlich die amtlichen Einwohnerzahlen und vorläufigen Ergebnisse der Gebäude-und Wohnungszählung sowie der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis bekannt gegeben. Endgültige und detaillierte Ergebnisse des Zensus 2011 wird es im Mai 2013, also 24 Monate nach dem Stichtag, geben. Zu diesem Zeitpunkt liegen auch die Angaben zu den Haushalts-und Familienzusammenhängen vor.



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